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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Poftanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
XV. Jahrgang. Z Berlin, Freitag, den 12. August 1887. 9# 32.
Zuhalt: 1. Zoll- und Steuer-Wesen: Abänderung des
Regulativs, dal zollamtliche Behandlung des Güter und 3. Konsulat--Wesen: Ernennungen; — Exequatur-Ertheilungen
Effekten-Transports auf den Eisenbahnen betreffend; — Ab- 326
berufung eines Reichsbevollmächtigten Seite 323 4. Holizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
2. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Reichsgebie 326
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1. Zoll= und Steuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 7. Juli d. I. beschlossen:
1. der §. 14 Abs. 2 des Regulativs, die zollamtliche Behandlung des Güter= und Effekten-Trans-
ports auf den Eisenbahnen betreffend (Beschluß des Bundesraths des Zollvereins vom 20. De-
zember 1869), wird durch folgende Bestimmungen ersetzt:
„Sollen Frachtgüter vor ihrer Abfertigung mit Ladungsverzeichniß in andere Wagen
umgeladen werden, so geschieht die Umladung unter zollamtlicher Aufsicht auf Grund der
zu übergebenden Ladungsverzeichnisse unter Vergleichung der Kolli nach Zahl, Zeichen, Nummer
und Gewicht mit den im Ladungsverzeichniß enthaltenen Angaben; die erfolgte Umladung
ist auf dem Ladungsverzeichniß zu bescheinigen. In entsprechender Weise ist zu verfahren,
wenn zur Abfertigung mit Anmeldung bestimmte Passagier-Effekten (s. 19 Abs. 4) zuvor
in andere Wagen umgeladen werden sollen.
Es ist auch gestattet, daß die eingegangenen Güter bei den Grenzämtern nach vorheriger
Ausladung in die Zollrevisionsräume unter zollamtlicher Aussicht für die einzelnen Be-
stimmungsorte sortirt, und nach ihrer Wiedereinladung mit Ladungsverzeichniß abgefertigt
werden. Hierbei finden die Bestimmungen im §. 40 Anwendung.“
2. In §. 14 Abs. 1 Zeile 2 wird statt „s. Abs. 2“" gesetzt: „s. Abs. 2 und 34.
Berlin, den 6. August 1887. Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Aschenborn.
Der Reichsbevollmächtigte für Zölle und Steuern, Königlich preußische Geheime Regierungsrath Jaehnigen
zu Straßburg i. E. ist in Folge seiner Zurückberufung in den preußischen Landesdienst von den ihm über-
tragenen Funktionen als Reichsbevollmächtigter für Zölle und Steuern vom 16. v. Mts. ab entbunden
worden.
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