Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

— 403 — 
Anlage K. 
  
Quittung 
über hinterlegte Branntwein-Verbrauchsabgabe und Zuschlag zu letzterer. 
—— . Pf. Branntwein-Verbrauchsabgabe und 
-..Zuschlag zu derselben 
zusammen „ Pf. in Worten: Mark . Pf. 
hat der zu.....................·.·........·....·..·........... aufGrundvorläufiger 
Berechnung der unterzeichneten Hebestelle für den von ihm an I2II 
zur Entrichtung der vorgedachten Abgaben angemeldeten Branntwein baar hinterlegt. 
  
Die Anmeldung ist gebucht im Verbrauchsabgaben-Anmelderegister unter V9r. . , 
der hinterlegte Betrag im Depositenmanual Seite Nr. 
¼dden 18 
.Amt 
(L. S.) (Unterschrift.) 
XB. Nach Festsetzung der Verbrauchsabgabe bezw. des Zuschlages durch die Abfertigungsbeamten hat der Anmeldende innerhalb 
3 Tagen einen etwa festgestellten Mehrbetrag über den von ihm hinterlegten Steuerbetrag bei der Hebestelle nachzuzahlen, 
widrigenfalls derselbe zwangsweise beigetrieben wird. 
Uebersteigt dagegen der hinterlegte Betrag die festgesetzte Verbrauchsabgabe und den Zuschlag, so kann der Ueberschuß 
binnen 8 Tagen bei der Hebestelle abgehoben werden; geschieht dies nicht, so wird derselbe, falls er mehr als 20 Pfennig 
beträgt, dem Empfänger mittelst der Post auf seine Kosten zugesandt
	        
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