Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

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4. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Dem Steueramt I. zu Alfeld im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hildesheim ist die Befugniß 
zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Bieres beigelegt worden. 
Zu Recklinghausen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Münster ist ein Steueramt I. er- 
richtet worden. 
Das Nebenzollamt l. zu Höxbro im Bezirk des Hauptzollamts zu Hadersleben ist aufgehoben, 
dagegen zu Hvidding in demselben Hauptamtsbezirk ein Nebenzollamt I. mit folgenden Abfertigungs- 
befugnissen errichtet worden: 
. zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und II, 
zur Erledigung von Begleitscheinen I und II über inländisches Salz, 
zur Ausfertigung und Erledigung von Versendungsscheinen 1 und ll über inländischen Taback, 
zu Abfertigungen aller Art im Eisenbahnverkehr, 
zur Abfertigung und Ertheilung der Ausgangsbescheinigung in betreff des mit dem Anspruche auf 
Steuervergütung ausgehenden Bieres, Branntweins, Tabacks, sowie der nicht unter stehender Kon- 
trole eingesalzenen Gegenstände, für welche die Salzabgabe-Vergütung beansprucht wird, 
6. zur Ertheilung von Ausgangsbescheinigungen über Zucker, welcher nach zuvoriger Abfertigung bei 
einem dazu befugten Amte im Innern mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgeführt wird, und 
J. sur werebung von Uebergangsabgaben, sowie zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangs- 
einen. 
Ferner ist zu Tondern eine dem Hauptsteueramt daselbst unterstellte Zollabfertigungsstelle auf 
dem Bahnhofe der holsteinischen Marschbahn errichtet worden, welcher die Abfertigungsbefugnisse des 
Hauptamts zustehen. 
S— 
Im Königreich Bayern. 
In Landshut ist unter Aufhebung des dortigen, dem Hauptzollamte München unterstellt ge- 
wesenen Nebenzollamts ein Hauptzollamt mit den Befugnissen des früheren Nebenzollamts errichtet 
worden, zu dessen Bezirk auch die bisher dem Hauptzollamte zu Passau unterstellte Aufschlag-Einnehmerei 
und Uebergangsstelle Straubing gehört; 
das Hauptzollamt Reichenhall hat vom Bezirk des Hauptzollamts Rosenheim das Salz- 
steueramt Traunstein, das Nebenzollamt I. Reit i. Winkel und das Nebenzollamt II. Schleching zugetheilt 
erhalten; 
das Nebenzollamt II. Tittmoning ist vom Bezirke des Hauptzollamts Reichenhall abgetrennt 
und dem Bezirke des Hauptzollamtes Simbach zugetheilt worden. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Nebenzollamt zu Neustadt a. Haardt im Bezirk des Hauptzollamts zu Landau i. Pfalz 
die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen ! über Getreide, Mehl, Gries und Hülsenfrüchte für 
die dortige Lagerhaus-Gesellschaft und 
dem Nebenzollamt zu Zweibrücken in demselben Hauptamtsbezirk die Besugniß zur Erledigung 
von Begleitscheinen ! über Rohtaback für Ph. Welker daselbst. 
Im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. 
Zu Krakow im Bezirk des Hauptsteueramts zu Güstrow ist ein Steueramt mit der Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen II (auch über inländisches Salz) und von Uebergangsscheinen er- 
richtet worden. 
 
	        
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