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3. die im 8. 19 des vorbezeichneten Regulativs zeitweilig zugelassene Denaturirung des Brannt-
weins mit Holzgeist von der gleichen Beschaffenheit unter den daselbst vorgeschriebenen
Beschränkungen und Maßgaben noch weiter stattfinden darf;
4. allen Gewerbtreibenden, welche Lacke oder Polituren bereiten, die Denaturirung des dazu zu
verwendenden Branntweins mit ½ Prozent Terpentinöl auch dann gestattet werden darf,
wenn die Lacke oder Polituren nicht zur Verarbeitung im eigenen Fabrikationsbetriebe (C. 10
des Regulativs), sondern zum Handel bestimmt sind.
Berlin, den 15. Dezember 1887.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Aschenborn.
6. Konsulat-Wesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs
den bisherigen Konsul in St. Louis, Martens, zum Konsul in Christiania
und
den Kaufmann Behrendt-Nüscke zum Vize-Konsul in Mogador (Marocco)
zu ernennen geruht.
Der Kaiserliche Konsul zu Mobile im Staate Alabama (Nord-Amerika), Julius Büttner, ist gestorben.
Dem Kaufmann Mathias Stinnes in Mülheim a. d. Ruhr ist das Exequatur als Königlich nieder-
ländischer Konsul und dem Kaufmann August Holtkott in Ruhrort das Exequatur als Königlich
niederländischer Vize-Konsul an den gedachten Plätzen Namens des Reichs ertheilt worden.
7. Polizei-Wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
“ Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum
r'– 1 "3 Snen Ausweisung —
des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses.
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1. 2. l 3. 4. . 6.
a. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs:
1.[Vincenz Woitkewitzk3 Jahre, geboren und ortsangehörig Raub (5 Jahre Zucht-Königlich preußischer Re- 18. Juni
Knecht, zu Drebulienen, Gouvernement Su= haus laut Erkennt- Fierungspräsdenk zud. J.
walki, Russisch-Polen, uiß vom 24. Oktober Königsberg,
1882)9,
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