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CTentral.
für das
Deutsche
Blatt
Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt de
J—————
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. —
XV. Jahrgang.
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Berlin, Freitag, den 30. Dezember 1887.
5 Innern.
Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
M 52.
Inhalt: 1. Militär-Wesen: Festsetzung der für die Natural=
verpflegung zu vergütenden Beträge für das Jahr 1888
Seite 607
Versicherungs-Wesen: Bekanntmachung, betreffend die
Bestimmung des Sitzes des Schiedögerichts für die den
beiden Großherzogthümern Mecklenburg gemeinsame Fluß-
bauverwaltung an der Elde, Havel und Stör; — desgl.
betreffend die Sitze derjenigen Schiedsgerichte der Tief-
bau-Berufsgenossenschafl, deren Bezirke über die Grenzen
eines Bundesstaates hinausgehen; — desgl. betreffend die,
in Ausführung des Gesetzes über die Unfallversicherung
2.
der Seeleute anzuwendenden Formulare für die Beschreibung
2c. der Unfälle; — desgl. betreffend den von der Kranken-
kasse in der Zeit von der fünften bis zur dreizehnten
Woche nach Eintritt des Unfalls an versicherte Seeleute
u. s. w. zu leistenden, seitens des Betriebsunternehmers
zu erstattenden Mehrbetrag an Krankengeld. 608
Zoll= und Steuer-Wesen: Ergänzungen der Ausführungs-
bestimmungen zum Branntweinsteuer-Gesetz vom 24. Juni
s188877 613
4. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Exequatur-Ertheilung
620
3.
1. M i
Bekanntma
litär-Wesen.
chung.
Auf Grund der Vorschriften im §. 9 Ziffer 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete
Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (R.-G.-Bl. S.
zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1888 dahin
und Tag zu gewähren ist:
52), ist der Betrag der für die Naturalverpflegung
festgestellt worden, daß an Vergütung für Mann
mit Brot ohne Brot
*) für die volle Tageskost 80 Pf. 65 Pf.
b) für die Mittagskost 40 Pf. 35 Pf.
I) für die Abendkost 25 Pf. 20 Pf.
d) für die Morgenkost 15 Pf. 10 Pf.
Berlin, den 23. Dezember 1887.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: v.
Boetticher.
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