Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

.9. 
. 10. 
11. 
. 12. 
13. 
14. 
.15. 
16. 
. 17. 
. 18. 
.19. 
20. 
Elastische Zug= und Stoßapparate müssen an beiden Stirnseiten der 
Wagengestelle angebracht sein. 
Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf Güterwagen, die für 
spezielle Transporte verwendet werden. 
Höhenlage der Buffer bei leeren Wagen, von Schienenoberkante bis zur 
Mitte der Bufferscheibe vertikal gemessen . . .. 
Zulässiges Maaß für bestehendes Material 
Ein Minimum wird für bestehendes Material nicht festgesetzt. 
Höhenlage der Buffer bei größter Belastung der Wagen 
Zulässiges Maaß für bestehendes Material 
Anmerkung. Es besteht keine Verpflichtung, Wagen, bei welchen 
die Höhenlage der Buffer weniger als 940 mm beträgt, in Züge mit 
Personenbeförderung einzustellen. 
Abstand der Buffer, von Mitte zu Mitte der Scheiben eines Bufferpaares 
Für Fahrzeuge, bei welchen der Abstand der Buffer geringer ist als 
1720 mm, muß der Durchmesser der Bufferscheiben (§. 13) mindestens 
350 mm betragen. 
Zulässige Maaße für bestehendes Material 
Durchmesser der Bufferscheibeen . 
Zulässiges Maaß für bestehendes Material 
Freier Raum zwischen den Bufferscheiben und der Kopfschwelle der 
Wagen, bezw. den an derselben vorspringenden Theilen, bei vollständig 
eingedrückten Buffern parallel mit der Längsachse des Wagens gemessen, 
zu beiden Seiten des Zughakens, zwischen diesem und dem Rande der 
Brufferscheibe, in einer minimalen Breite von 400 mm. ... 
Für bestehendes Material wird kein Maaß festgesetzt. 
Vorsprung der Buffer über den Zughaken, von der Angriffsfläche des 
nicht angezogenen Zughakens bis zur Stirn des nicht eingebrücken Buffers, 
parallel mit der Wagenachse gemessen 
Personenwagen 
Zulässige Maaße für bestehendes Material (erio agen 
Länge der Kuppelungen, von der Stirnseite des Buffers bis zur Innen- 
seite des Einhängbügels, bei ganz gestreckter Kuppelung gemessen 
Für bestehendes Material werden keine Maaße festgesetzt. 
Kleiner Durchmesser des Querschnitts der Kuppelungsbügel (Einhäng- 
bügel) am Berührungspunkt des Zughakens 
Zulässiges Maaß für bestehendes Material Personenwagen 
Sicherheitskuppelungen. Alle Eisenbahnfahrzeuge sollen an jedem Kopf- 
ende mit einer oder zwei Sicherheitskuppelungsvorrichtungen versehen sein, 
um bei Brüchen der Hauptkuppelung die Trennung des Zuges zu ver- 
hüten. 
durch eine centrale Sicherheitskuppelung ersetzt werden. 
derartige Vorrichtungen die Verbindung mit Eisenbahnfahrzeugen, welche 
mit Nothketten versehen sind, gestatten. 
Abstand der am tiefsten herabhängenden Theile der nicht angezogenen 
Kuppelungen über Schienenoberkante, bei vollbelasteten Wagen, sofern 
die Kuppelungen nicht aufgehängt werden können . 
Jeder Personen- oder Güterwagen muß mit Tragfedern versehen sein. 
Güterwagen 
  
  
Die bis jetzt allgemein vorgeschriebenen Nothketten können mithin 
Immerhin sollen 
  
Maxrimuim. Minimum. 
Millimeter, Millimeter. 
1065 1020 
(1070) — 
— 940 
— (900) 
1760 1710 
(1800) (1700) 
— 340 
— (300) 
— 300 
400 300 
(430) — 
(430) (223) 
550 450 
35 30 
— (25) 
— (22) 
— 75 
 
	        
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