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3. Zoll= und Steuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 24. Februar d. Is. beschlossen, daß unter Beobachtung der am
6. Mai 1874 beschlossenen Vorschriften, betreffend die zollfreie Einfuhr der Produkte der deutschen Seefischerei,
auch diejenigen von den Mannschaften deutscher Schiffe auf dem Meere selbst gefangenen Fische auf gemein-
same Rechnung zollfrei eingelassen werden können, welche auf den Schiffen gekocht sind und in vorher zoll-
amtlich identifizirten Blechbüchsen unter luftdichtem Verschluß aufbewahrt eingeführt werden.
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des
Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Königlich preußische Steuer-Inspektor Kollmann zu Gnesen an
Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich preußischen Steuer-Inspektors Baer den Königlich
bayerischen Hauptzollämtern zu München, Reichenhall und Rosenheim als Stations-Kontrolör mit dem Wohnsitz
in München vom 1. März d. J. ab beigeordnet worden.
4. Versich erungs -- Wesen.
Die Geschäftsräume des Reichs-Versicherungsamts, welche sich bisher in gemietheten Lokalitäten befunden
haben, sind in das demselben überwiesene Dienstgebäude, Wilhelmplatz Nr. 2, verlegt worden.
Berlin, den 21. März 1887.
Der Präsident des Reichs-Versicherungsamts:
Bödiker.
5. Konfulat-Wesen.
Von dem Kaiserlichen Konsul in Nyborg ist der Kaufmann Majus Thorsen zum Konsular-Agenten in
Nakskov (Insel Laaland) bestellt worden.
Dem Kaufmann Ludwig Luckhardt in Cassel ist Namens des Reichs das Exequatur als Konsul der Ar-
gentinischen Republik daselbst ertheilt worden.