Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 1899. (27)

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3.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

Auf  Grund  des  §.  19  der  Verordnung,  betreffend  die  Tagegelder,  die  Fuhrkosten  und  die  Umzugskosten
der  Reichsbeamten,  vom  21.  Juni  1875  (Reichs-Gesetzbl.  S.  249)  ist  die  Einreihung  der  Beamten  der
Verwaltung  des  Reichsheeres  in  die  unter  Nr.  III  bis  VII  des  §.  1  und  unter  Nr.  II  bis  VII  des  §.  10
dieser  Verordnung  aufgeführten  Beamtenklassen  nach  Maßgabe  des  unterm  13.  Juni  1895  (Central-Blatt
für  das  Deutsche  Reich  S.  207  bis  212)  veröffentlichten  Verzeichnisses  festgestellt  worden.  Letzteres  wird
bezüglich  der  nachstehend  aufgeführten  Reichsbeamten  ergänzt  und  abgeändert,  wie  folgt:

Verzeichniß  der  Reichsbeamten.  §
.  10

§.  1
der  Verordnung,  betreffend  die  Tagegelder,  die  Fuhrkosten  und  die  Umzugskosten  der  Reichsbeamten,
  vom  21.  Juni  1875.

Verwaltung  des  Reichsheeres.

 

Klasse  III.  Klasse  II.
Vortragende  Räthe  der  obersten  Reichs-  Vortragende  Räthe  der  obersten  Reichsbehörden.
  behörden.
2.  Sachsen.
Es  muß  heißen:
Zeile  2:  statt  Militär-Intendant  „Militär--Intendanten“.
Klasse  IV.  Klasse  III.

 

Mitglieder  der  übrigen  Reichsbehörden.  Mitglieder  der  höheren  Reichsbehörden.
1.  Preußen  etc.
Es  treten  hinzu:
Divisions-,  Gouvernements=  und  Garnison-Auditeure,  denen  der  Stellenrang  der  vierten  Klasse
der  höheren  Provinzialbeamten  verliehen  worden  ist.

2.  Sachsen.
Es  treten  hinzu:
Divisions-,  Gouvernements=  und  Garnison-Auditeure,  denen  die  Befugniß  zum  Tragen  der
Uniform  und  Abzeichen  eines  Korps-Auditeurs  verliehen  worden  ist.
Studiendirektor  beim  Kadettenkorps.
Es  fällt  weg:
Vortragender  Baurath  im  Kriegsministerium.
Es  muß  heißen:
Zeile  1:  „Rath  beim  Oberkriegsgericht“.
:  2:  „Korps-Auditeure".
3:  „Vortragende  Räthe  vom  Civil“.

3.  Württemberg.
Es  treten  hinzur:
Divisions-,  Gouvernements=  und  Garnison-Auditeure,  welchen  der  Rang  auf  der  6.  Stufe  der
Rangordnung  verliehen  worden  ist.
Klasse  IV.
Mitglieder  der  übrigen  Reichsbehörden.