I. Verhandlung über die Aufstellung eines Alkoholmessers.
Verhandelt N. N. den 188
Gegenwärtig:
1. der Brennereibesitzer Herr N. N.
2. der Brennereiführer Herr JN. N.
3. bder Herr N. N.
4. den Herr N. N
Zufolge Verfügung des Königlichen Provinzial-Steuer-Direktors 2c. wpovr soll in
der Brennerei des Herrn N. N. hierselbst zur Feststellung des in derselben gewonnenen Branntweins
ein Siemens'scher Alkoholmesser mit gewöhnlichem Filter aufgestellt und .. . . . . .. 188
ab in Gebrauch genommen werden. Dieser Meßapparat V90r. ist unter gutem Verschluß
der Kaiserlichen Normal-Aichungs-Kommission hier eingetroffen und steht zur Aufstellung bereit.
Als geeigneter Aufstellungsort für den Meßapparat wurde ein von dem Kühlgeräth (⅞2) Meter
und von der Brennvorrichtung (4) Meter entfernter, in (der Nähe des westlichen Fensters) der Brennstube
befindlicher und von allen Seiten zugänglicher Ort bestimmt. Man stellte fest, daß der ausgewählte
Platz auch während des Betriebes der Brennerei erschütterungsfrei ist. (Etwaige besondere Bemerkungen
über den ausgewählten Platz werden hier eingetragen.)
An dem ausgewählten Ort wurde ein Fundament von Mauerwerk in (5) Steinlagen auf-
geführt und in dasselbe der dem Meßapparat beigegebene Anker sowie der Rahmen für den Einsetz-
kasten eingemauert. Hierauf wurde der letztere in den mit eiserner Thür versehenen Rahmen
eingeschoben und der per Brennereibesitzer sowie der Brennereiführer von dem Zweck des Einsetz-
kastens in Kenntniß gesetzt. Nachdem sodann noch die eiserne Sohlplatte in die obere Cementschicht
des Fundaments eingelassen und in eine wagerechte Stellung gebracht war, wurde der schmiede-
eiserne Untersatz auf das Fundament gelegt und mit diesem verankert.
Hierauf wurde zur Aufstellung des Alkoholmessers geschritten. Die eigentlichen Theile des-
selben befanden sich in drei Kisten, deren (näher zu bezeichnender) Verschluß unverletzt war. Nach
Oeffnung der Kisten überzeugten sich die Anwesenden zunächst, daß der die Haupttheile des Apparates
enthaltende Umschlußkasten zwei Plomben der Kaiserlichen Normal-Aichungs-Kommission trug und
daß nach Abnahme dieser Plomben auf dem Topf, seinen Zuleitungen und Ableitungen, dem Gehänge,
dem Federbock, dem Stoßhebel und seiner Lagerschraube, dem Fallhebel, dem Alkoholrad und auf
den beiden Zählwerken die Nummier sich vorfand. Mit derselben Nummer waren die
Trommel, der Schwimmer und die Probegewichte bezeichnet.
Sodann wurde der Meßapparat durch den anwesenden Techniker zusammen-
gesetzt, auf den Untersatz gehoben, mit dem Einsetzkasten innerhalb des Fundaments in Verbindung
gebracht und fest an den Untersatz geschraubt, worauf die im Fundament befindliche Thür (2) Plomben=
verschlüsse erhielt.