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Nunmehr wurde die Verbindung des Filters mit dem Kühlgeräth und mit dem Einflußrohr
des Alkoholmessers hergestellt. Die Verbindung am Kühlgeräth sowie das Filter wurden in der
vorgeschriebenen Weise durch Plombirung der Schrauben und Blechkappen unter Verschluß gesetzt.
Das Verbindungsrohr zwischen Filter und Meßapparat hat (2) Flanschen, von denen jede einen
Plombenverschluß und eine wiederum mit Plombenverschluß versehene Blechkappe erhielt.
Hierauf wurde mit Hülfe der dem Meßapparat beigegebenen Probegewichte die Alkoholo-
meterfeder so justirt, daß die Spitze des Stoßhebels genau die auf den Gewichten vermerkten drei
verschiedenen Alkoholgehalte an der Kurve anzeigte, wonach die Schrauben am Federbock und die
Muttern an dem Federende so fest als möglich angezogen wurden. Sodann wurde nach Anhängung
der Probegewichte für 100 Prozent die Trommel vorsichtig fünfmal vollständig umgedreht und hierbei
ein Fortschritt des Alkoholzählwerks um (100,7) Liter gefunden, welcher Betrag von 100 Liter um
nicht mehr als 0,25 Liter abweicht, demnach zu Anständen keine Veranlassung giebt.
Es wurden nunmehr beide Zählwerke auf Null eingestellt und die geränderten Schrauben
an den Zählwerkskappen eingesetzt; ferner wurden die Probegewichte abgenommen und der Schwimmer
wurde nach Füllung des Topfes mit Branntwein an die Feder angehängt.
Hierauf wurden der Umschlußkasten des Meßapparates geschlossen, die Befestigungsbolzen
durchgeführt und mit (2) Plomben versehen. Ferner wurden die Scharniere, welche den Kasten mit
dem Fußgestell, und zugleich die Bolzen, welche das letztere mit dem Fundament verbinden, durch
im Ganzen (2) Plomben gesichert. Endlich wurde der Zinksturz über den Unschlußkasten gestellt
und gleichfalls mit (2) Plomben verschlossen.
Vorgelesen, genehmigt, unterschrieben.
N. N., N. N.,
Brennereibesitzer. Brennereiführer.
Verhandelt, wie oben.
N. N. N. JN.
II. Verhandlung über Revision eines Alkoholmessers.
Verhandelt N. N., den 188
Gegenwärtig:
1. der Brennereibesitzer Herr N. J.
2. der Brennereiführer Herr JN. N.
3. der Herr JN. N.
4. den Herr N. JN.
Zufolge Verfügung des Königlichen Provinzial-Steuer-Direktors 2c. v0ocr soll in
der Brennerei des Herrn N. N. der daselbst laut Verhandlung 0dv. 188 durch die
Herren aufgestellte und seit den 188 in Betrieb genommene Siemens'sche
Alkoholmesser einer Revision unterzogen werden.