Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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Nunmehr wurde die Verbindung des Filters mit dem Kühlgeräth und mit dem Einflußrohr 
des Alkoholmessers hergestellt. Die Verbindung am Kühlgeräth sowie das Filter wurden in der 
vorgeschriebenen Weise durch Plombirung der Schrauben und Blechkappen unter Verschluß gesetzt. 
Das Verbindungsrohr zwischen Filter und Meßapparat hat (2) Flanschen, von denen jede einen 
Plombenverschluß und eine wiederum mit Plombenverschluß versehene Blechkappe erhielt. 
Hierauf wurde mit Hülfe der dem Meßapparat beigegebenen Probegewichte die Alkoholo- 
meterfeder so justirt, daß die Spitze des Stoßhebels genau die auf den Gewichten vermerkten drei 
verschiedenen Alkoholgehalte an der Kurve anzeigte, wonach die Schrauben am Federbock und die 
Muttern an dem Federende so fest als möglich angezogen wurden. Sodann wurde nach Anhängung 
der Probegewichte für 100 Prozent die Trommel vorsichtig fünfmal vollständig umgedreht und hierbei 
ein Fortschritt des Alkoholzählwerks um (100,7) Liter gefunden, welcher Betrag von 100 Liter um 
nicht mehr als 0,25 Liter abweicht, demnach zu Anständen keine Veranlassung giebt. 
Es wurden nunmehr beide Zählwerke auf Null eingestellt und die geränderten Schrauben 
an den Zählwerkskappen eingesetzt; ferner wurden die Probegewichte abgenommen und der Schwimmer 
wurde nach Füllung des Topfes mit Branntwein an die Feder angehängt. 
Hierauf wurden der Umschlußkasten des Meßapparates geschlossen, die Befestigungsbolzen 
durchgeführt und mit (2) Plomben versehen. Ferner wurden die Scharniere, welche den Kasten mit 
dem Fußgestell, und zugleich die Bolzen, welche das letztere mit dem Fundament verbinden, durch 
im Ganzen (2) Plomben gesichert. Endlich wurde der Zinksturz über den Unschlußkasten gestellt 
und gleichfalls mit (2) Plomben verschlossen. 
Vorgelesen, genehmigt, unterschrieben. 
N. N., N. N., 
Brennereibesitzer. Brennereiführer. 
Verhandelt, wie oben. 
N. N. N. JN. 
II. Verhandlung über Revision eines Alkoholmessers. 
Verhandelt N. N., den 188 
Gegenwärtig: 
1. der Brennereibesitzer Herr N. J. 
2. der Brennereiführer Herr JN. N. 
3. der Herr JN. N. 
4. den Herr N. JN. 
Zufolge Verfügung des Königlichen Provinzial-Steuer-Direktors 2c. v0ocr soll in 
der Brennerei des Herrn N. N. der daselbst laut Verhandlung 0dv. 188 durch die 
Herren aufgestellte und seit den 188 in Betrieb genommene Siemens'sche 
Alkoholmesser einer Revision unterzogen werden.
	        
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