Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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Die Prüfung in Botanik und Zoologie gilt als nicht bestanden, wenn auch nur für eines der 
beiden Fächer die Zensur „.ungenügend“ (4) oder „schlecht“ (5) ertheilt ist. Wenn eines der Fächer mit 
„genügend“ (3) oder einer besseren Zensur bestanden ist, so bleibt dieses Fach von der Wiederholungs- 
prüfung ausgeschlossen. 
Die Frist beträgt je nach den Zensuren und der Zahl der nicht bestandenen Prüfungsfächer 
zwei bis sechs Monate. Sie wird von dem Vorsitzenden nach Benehmen mit dem betreffenden Examinator 
bestimmt. 
Berlin, den 17. Januar 1888. Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
  
2. Zoll= und Steuer-Wese n. 
Nach der auf Grund der Ziffer 9 der Ausführungsvorschriften zu dem Gesetze, betreffend die Erhebung 
von Reichsstempelabgaben (Central-Blatt für 1885 S. 417), von dem Senat der freien und Hansestadt 
Hamburg getroffenen Feststellung werden an der Börse zu Hamburg seit dem 3. Jannuar d. J. Termin- 
preise für „Rüben-Rohzucker, Erstes Produkt“ notirt. 
Berlin, den 16. Januar 1888. Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Aschenborn. 
  
Gemäß §. 9 des Regulativs, betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen 2c. Zwecken, 
ist die Filiale der Hamburger chemischen Fabrik Aktien -Gesellschaft zu Grabow i. Mecklenburg zur 
Zusammensetzung des allgemeinen Branntwein-Denaturirungsmittels ermächtigt worden. 
  
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses 
des Bundesraths für Zoll= und Stenerwesen der Königlich preußische Geheime Regierungsrath Steinbach 
in Breslau der Königlich bayerischen General-Direktion der Zölle und indirekten Steuern zu München 
als Reichsbevollmächtigter für Zölle und Steuern, mit dem Wohnsitz in München, vom 1. Januar d. J. 
ab beigeordnet worden. 
  
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses 
des Bundesraths für Zoll= und Stenerwesen der Königlich preußische Revisions-Inspektor Rosse zu 
Breslau an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich preußischen Revisions-Inspektors 
Liebeneiner den Königlich sächsischen Hauptämtern zu Annaberg, Eibenstock, Chemnitz, Dresden, Freiberg 
und Meißen als Stations -Kontrolör, mit dem Wohnsitz in Dresden, vom 1. Januar d. J. ab bei- 
geordnet worden. 
  
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses 
des Bundesraths für Zoll= und Stenerwesen der Königlich preußische Steuer= Inspektor Holle zu Cöln 
an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Khniglich preußischen Stener-Inspektors Puhlmann 
den Kaiserlichen Hauptämtern zu Diedenhofen, Metz, Saarburg i.L. und Saargemünd als Stations- 
Kontrolör, mit dem Wohnsitz in Metz, vom 1. Januar d. J. ab beigeordnet worden. 
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Zu Kandrgin im Bezirke des Hauptsteueramts zu Oppeln ist zur Ueberwachung der daselbst 
belegenen Rektifikationsanstalt und des Theilungslagers der Breslauer Spritfabrik-Aktiengesellschaft unter 
der Bezeichnung 
„Haupt-Steueramt zu Oppeln, Abfertigungsstelle für inländischen Branntwein zu Kandrzin," 
eine Abfertigungsstelle neu errichtet worden, welche neben den Abfertigungen die Führung des Niederlage-
	        
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