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B.
Niederlagekonto: «
Abgegeben den ......... ten 18
Blatt:
Deklaration
des
Transit- 1
Waarenbestandes auf dem ) Theilungs= Lager der Firma zu
Kredit-
am ten 18
Anleitung zum Gebrauch.
1. Mit der Abmeldung am 2. Januar hat jeder Inhaber eines Transit-, Theilungs= oder Kreditlagers eine Deklaration
seines Waarenlagers abzugeben, welche als Unterlage der Bestandsaufnahme zu dienen hat.
Ebenso kann auf Grund des 8. 9 des Regulativs für außerordentliche Lageraufnahmen eine Bestandsdeklaration
jederzeit gefordert werden.
2. Für Transit= und Kreditlager sind die niedergelegten Waarenposten oder Theile derselben nach Waarengattungen
geordnet und in der Reihenfolge aufzuführen, wie solche zur Niederlegung angemeldet worden sind, damit auf Grund
der Bestandsdeklaration das Niederlagekonto geprüft und festgestellt werden kann, welche Posten gänzlich oder theil-
weise durch die Zollberechnung erledigt werden.
3. Bei Theilungslagern fällt die Ausfüllung der Spalte 3 aus, in Spalten 2, 4, 5, 6 sind die vorhandenen Lager-
bestände soweit einzeln aufzuführen, um auf Grund der Angaben eine probeweise Revision zu ermöglichen.
4. Bei Kreditlagern bleibt die Spalte 3 unausgefüllt.