Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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B. 
Niederlagekonto: « 
Abgegebcnden»»»«teu 18 
Blatt: 
Deklaration 
des 
Trausit- 1 
Waarenbestandes auf dem ) Theilungs= Lager der Firma zu 
Kredit- 
am ten 18 
Anleitung zum Gebrauch. 
1. Mit der Abmeldung am 2. Januar hat jeder Inhaber eines Transit-, Theilungs= oder Kreditlagers eine Deklaration 
seines Waarenlagers abzugeben, welche als Unterlage der Bestandsaufnahme zu dienen hat. 
Ebenso kann auf Grund des 8. 9 des Regulativs für außerordentliche Lageraufnahmen eine Bestandsdeklaration 
jederzeit gefordert werden. 
2. Für Transit= und Kreditlager sind die niedergelegten Waarenposten oder Theile derselben nach Waarengattungen 
geordnet und in der Reihenfolge aufzuführen, wie solche zur Niederlegung angemeldet worden sind, damit auf Grund 
der Bestandsdeklaration das Niederlagekonto geprüft und festgestellt werden kann, welche Posten gänzlich oder theil- 
weise durch die Zollberechnung erledigt werden. 
3. Bei Theilungslagern fällt die Ausfüllung der Spalte 3 aus, in Spalten 2, 4, 5, 6 sind die vorhandenen Lager- 
bestände soweit einzeln aufzuführen, um auf Grund der Angaben eine probeweise Revision zu ermöglichen. 
4. Bei Kreditlagern bleibt die Spalte 3 unausgefüllt.
	        
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