Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

134 
Erläuterungen. 
Ueber dem Kopf des Schemas ist neben 
„per“ beziehungsweise „am“ der Name des 
Schiffes und des Schiffsführers, sowie der 
Tag der Ankunft der Waare anzugeben. 
Im übrigen muß die Deklaration ent- 
halten: 
1. 
2. 
oc 
die Anzahl und Art der Kolli; 
die Benennung der Waare nach Maß— 
gabe des statistischen Waarenver— 
zeichnisses für den Nachweis des 
Waarenverkehrs des deutschen Zoll- 
gebiets mit dem Auslande; 
das Herkunftsland der Waare. 
Als Land der Herkunft ist dasjenige 
Land, aus dessen Gebiet die Versen- 
dung der Waare mit der Bestimmung 
nachdem...·........................ Freibezirk 
oder über denselben hinaus ursprüng- 
lich erfolgt ist, anzusehen. Die Länder, 
durch welche die Waare auf dem 
Transport, sei es auch mit Umladung 
und Umspedition, durchgeführt worden, 
bleiben bei Angabe der Herkunft der 
Waare außer Betracht. Allgemeine 
Bezeichnungen wie Deutschland, Nord- 
amerika, Westindien, Ostindien 2c. sind 
unzulässig; 
das Gewicht in Kilogramm. Bei 
verpackten Waaren ist das Nettoge- 
wicht jedes einzelnen Waarenpostens 
anzugeben, doch genügt für Kolli, 
welche nur eine Waarengattung ent- 
halten, das Bruttogewicht unter An- 
gabe der Verpackungsart. Bei Flüssig- 
keiten, mit Ausnahme von Sprup, 
Melasse, Zuckerkouleur und Zucker- 
farben (Konditorfarben), sowie bei 
Gasen wird die unmittelbare Um- 
schließung zum Nettogewicht gerechnet. 
Soweit in dem statistischen Waaren- 
verzeichniß andere Maßstäbe als das 
Gewicht angegeben sind, hat die De- 
klarirung nach diesen zu erfolgen. 
Anlage a. 
  
Güterdeklaration zur Einfuhr 
von See in den Freibezirk. 
  
  
  
  
Zahl Menge der Waaren. 
Benennung der Waaren erkunfts- - 
* Art nach dem v Netto= Brutto= Ander- 1T 
er 
« · weiter 
Kolli statistischen Waarenverzeichniß. land. gewicht gewicht 
  
Maß- 
901 
  
  
in Kilogramm stab. 
  
  
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.