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Central Glatt
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Bu betiehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen.
XVII. Jahrgang. Berlin, Freitag, d den 29. 9. Marz 1889. 9 4.
Inhalt: 1. Zoll= und Etener, Wesen: Abänderung. der " 3. wae Wesen: Sestieung des Betrages der auf
Bestimmungen über Zuckersteuer Vergütungsscheine und die Gemeinden bezw. weiteren Kommmnalverbände umzu.
— Jollbehandlung legenden Verwaltungskosten“ der Verslcherungsanstaften der
der Bestandtheile von See · und zien — Druckfehler-
Berichtigungen zu den vorläusigen Ausführungsbestim. 4. Kouinist-Wesen: Ernennung; — Ermãchtigung zur
mungen 8 Brauntweinsteuergesed und zum Eltenbahn, hörung von Zeugen und Abnahme von Eiden — Ermäch-
Zollregulativ Seite tigung zur rhe von Eivilstands-- Akten; — Er
2. it: Hera usgabe einer neuen Auflage des stati 7 duatur. Ertheilu
Wnarenwerpwichnistes und des Verzeichnisses der Massen. 5. Kellhei Eesen: A ô von Ausländern aus *n
gütrr 2246 eichsgebi 248
1. Zoll= und Steuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 14. d. Mts. in Ausführung des Zucker= und des Brannt-
weinsteuergesetzes Nachstehendes beschlossen:
„Vom 1. April 1889 ab können nicht fällige Zuckerst Vergü gsschei auf nicht gestundete
Zuckersteuer aller Art und nicht fällige B gsschen ine sowie Berechtigungsscheine auf
nicht gestundete Branntweinsteuer aller Art in Anrechnung genommen, auch zur Ablösung von Zucker= bezw.
Branntweinsleuer-Kredit, welcher gleichzeitig mit den Scheinen oder später sällig wird, verwendet werden.
Dagegen ist die Annahme nicht fälliger Steuervergülumgs= und Berechligungsscheine zur Ablösung
von #ialllgem oder früher als die Scheine fällig werdendem Zucker= bezw. Branntweinstener-Kredit nicht
zulässig
Die hiervon abweichenden Vorschriften im § 55 der Ausführungsbestimmungen zu dem Gesete
vom 9. Juli 1887, die Besteuerung des FZuckers betressend (Central-Blatt für 1888 S. 278), sowie in den
Beschlüssen des Bumdesraths vom 12. Juli 1838 (Central-Blatt S. 456 unter B 50 bezw. 458 unter
Cl) treten außer Krast.“
Berlin, den 28. März 1889.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Freiherr v. Maltzahn.
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