Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

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a) eines einzelnen Gebrauchswiderstandes eine Gebühr von . 
WeinesSahesvonGebrauchöwtderftandcnetneGrundgebuhr von. 
sowtefuredeemzelneAbthetlungetneZufatzgebuhrvonje. 
c)von Praztfionswtdcrstünden das Vierfache der Sätze zu a bezw. K, 
d) eines QOuecksilberwiderstandes eine Gebühr von 
für die Prüfung und Stempelung eines Normalelements eine Gebühr von 
für die Prüfung und Stempelung 
a) eines Strommessers unter 300 Ampere oder eines Spannungsmessers 
nach Prüfung an 3 Skalenstellen eine Gebühr von 
für Prüfung jeder weileren Stelle 
b) eines Strommessers von 300 bis ausschließlich 600 Ampere das Andert- 
halbfache der Sätze zu ? 
I) eines Strommessers von 000 bis 1000 Ampere das Doppelte der 
Saͤtze zu 
Hfür nachräestt. Aufbringen der vorgeschriebenen Bezeichungen 
für die Prüfung von Meßgeräthen, deren Stempelung sich als unzulässig 
erweist, Gebühren nach Maßgabe der aufgewendeten Arbeit und zwar für 
die Stunde 1,50 „-X; werden die gefundenen Fehler dem Betheiligten mit- 
gcheil so erfolgt die Ansetzung der Gebühren wie bei gestempelten Ge- 
S 
C 
. fur Untersuchung der Brauchbarkeil und Dauerhaftigkeit von elektrischen 
Apparaten und Einrichtungen (vergl. Einleitung) Gebühren ebenfalls nach 
Maßgabe der aufgewendeten Arbeit, jedoch für die Stunde 
Charlottenburg, den 24. Mai 1889. 
Vhysikalisch-Technische Reichsanstalt. 
von Helmholtz. 
Bekanntmachung. 
0,50 
12,00 
1,50 
3,00 
0. 
3,00 
2,00. M 
·00 
½ 
u 
u ½ 
Unter Bezugnahme auf die Vorschrift im §.7 Absatz 3 des Gesetzes vom 3. Juli 1883 (Reichs-Gesetzblatt 
Seite 149) wird das in der Bekanntmachung vom 2. Mai 1888 (Central-Blatt Seite 158) enthaltene 
Verzeichniß von Gartenbau= oder botanischen Anlagen, Schulen und Gärten, welche regelmäßigen Unter- 
suchungen in angemessener Jahreszeit unterliegen und amtlich als den Anforderungen der internationalen 
Reblaus-Konvention entsprechend erklärt worden sind, insoweit dabei das Königreich Preußen in Betracht 
kommt, durch das nachfolgende Verzeichniß erssetzt. 
  
  
  
  
Name des Besihers 
und Lage des Grundstücks. Bemerkungen. 
Art des Grundstücks. 
Prensen. 
1. Provinz Brandenburg. 
1.Stistung, Baum= und Strauchpflanzungen der Landes= Alt-Geltow. 
baumschule. 
2. Mangeot, A., Baumschule. Brandenburg. 
3. Riemschneider, Gärtneerei. „ 
4.Späth, Oekonomierath, Baumschulen. Britz. 
5.]Haerecke, Gärtnerei. Eberswalde. 
6.] Hübner, O., Gärtnerei. Potodam. 
7.Späth, Oelonomierath, Baumschulen. Rixdorf.
	        
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