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Central Glatt
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
—
Du veriehen durch alle Postanstalten und Suchhandlungen.
XVII. Jahrgung.) Verlin, Freitag, den 5. Juli 1889. 983238.
den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen; —
an einen Stations.Kontrolör Seite 387
Ermächtigung zur Vornahme von Ethit
Juhalt: 1. Zell und Steuer-Wesen: Abfertigung von
Branntwein mit Versendungsschein 1; — Abänderung der
5§. 79 u. 81 der Ausführungsbestimmungen zum Zucker- 2.
steuergesetz; — Abfindung der kleinen Brennereien; —
Transport., Buch= und dagerkontrole für Getreide im 8.
Grenzbezirk Leer; — Veränderungen in dem Stande
— Erxequatur-Ertheilung. 389
1. Zoll= und Steuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 5. v. Mts. beschlossen,
daß die Versendungsscheine 1 die Branntweinsendungen, über welche sie ausgefertigt sind,
jederzeit zu begleiten haben und daß, falls der Branntwein mit Versendungsschein 1 ohne
amtlichen Verschluß oder Beamtenbegleitung abgelassen worden ist, die ausgestellten Fracht-
briefe oder Konnossemente dem Empfangsamt mit vorzulegen sind. «
Berlin, den 2. Juli 1889.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Freiherr von Maltzahn.
Bekanntmachung.
In Abänderung der Ausführungsbestimmungen zu dem Zuckersteuergesetze vom 9. Juli 1887 (Central=
Blatt von 1888 Seite 267 ff.) hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 5. v. Mts. beschlossen:
1. Die im §. 79 der Ausführungsbestimmungen für die Herstellung von Fabriklagern in den
bereits bestehenden Zuckerfabriken festgesetzte, am 1. Oktober d. J. ablaufende Frist wird bis
zum 1. Oktober 1891 verlängert. ç
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