Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

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Man zählt zur Spiudelablesung zu beir 
18° C0 ..·.. O,os“ Brix, 
19°.. . O,os = 
20 * " On * * 
212 -- . O,24 *- - 
227 0n 
2 rose 
242 - . 0,44 o * 
252-- . 0,07 = 
26= - 0-57 * 
272 z — % - 
28 . 0,1" 6= 
29= — 
302.6 —— 
Alsdann multiplizirt man das erhaliene Resultat mit 4 um den Invertzuckergehalt des unver- 
dänmten Syrups zu erfahren. Die gefundene Zahl wird auf Zehntel abgerundet, und zwar stets 
nach oben. 
Beispiel: Die Spindelung ergebe 18,1 Prozent Invertzucker bei 20, demnach wird nach der 
Tabelle zuzuzählen sein 0,7 “, also beträgt die Summe 
i 
0n. 
18% X 4 = 7308, abgerundet = 731. 
Nachdem auf diese Weise der Gehalt des Syrups an Invertzucker bestimmt ist, berechnet man 
durch Abzug von ½0 und Multiplikation der gesundenen Zahl mit dem Gewicht des Invertzuckersyrups 
das Gewicht des zur Herstellung desselben verwendelen Rohrzuckers. 
In den Grenzbezirken des Verwaltungsbereichs der hamburgischen General-Zolldirektion sind 
1. roher und gebrannter Kaffee, 
2. Tabackbläller, Tabackstengel und Tabackfabrikate, 
3. Branntwein aller Art und Liköre 
einer Transportkontrole gemäß §§. 119 ff. des Vereinszollgesetzes unterstellt worden. 
2. Militär-Wesen. 
Bekanntmachung. 
In dem Verzeichniß der den Militäranwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen (Anlage D der 
Anstellungsgrundsätze vom 7./21. März 1882, Central-Blat! S. 123) kommen die unter II. 25 auf- 
geführten Stellen der Stallmeister beim Reit-Institut in Fortfall und sind daher zu streichen. 
Berlin, den 6. Juli 1889. 
Der Reichskanzler. 
Im Aiftrager Bosse. 
Vetanntmachung. 
J. 
Die für Preußen zu den Anstellungsgrundsätzen vom 7.,21. März 1882 ergangenen, für die einzelnen 
Zweige der Neichsverwaltung in Kraft gesetzten Zusatzbestimmungen (Ausgabe Berlin 1882 R. v. Deckers 
Verlag) sind zu berichtigen wie folgt:
	        
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