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Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
IDn betziehen durch alle Postanstalten und Luchhandlungen.
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XVI. — Berlin, Freitag, den 15. November 1889. — # 47.
Jagalt: 1. Gasbels- und Gewerbe Wesen: Abänderun 4. Zoll= und Stener-Wesen: Beftellung eines Stations.
der Formulare für Wandergewerbescheint. Seite r Kontrol#rs; — Namcaftmachung einer, zum Vertrieb
Ernennuben des za Heaname Dngturikunzs Zwecken dergeftelten
2. Koufulat-Wesen: Ernennunen tigten Frmn
3. Bank--Wesen: Status der deutschen Notenbanken cn 5. * * Ligen Firw von Ausländern aus dem
Oktober 180 Reichsgebieteeee 562
1. Handels= und Gewerbe-Wesen.
Bekanntmachung
vom 8. November 1889, betreffend Abäuderung der Ausführungsbestimmungen zur Gewerbe-
ordnung vom 31. Oktober 1883.
Auf Beschluß des Bundesraths sind in den von demselben festgestellten Formularen A, B und C
für Wandergewerbescheine (Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 31. Oktober 1883, Central-Blatt für
das Deutsche Reich S. 305) auf S. 1 hinter den Worten „wohnhaft zi “ die Worte „staats-
angehörig in .. ... einzufügen.
Berlin, den 8. November 1889.
Der Stellvertreter des Neichskanzlers.
v. Boetticher
2. Konfulat-Wesen.
Seine Majestat der Kaiser haben im Namen des Reichs
den bisherigen Vize-Konsul bei dem General-Konsulat in Shanghai, von Syburg, zum Konsul
in Bombay,
an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen bisherigen Konsuls M. Börresen den Kaufmann
Einar Rolfsen zum Konsul in Drammen (Norwegen)
und
an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen bisherigen Konsuls Werlemann den Kaufmann
Lambert Neumann zum Konsul in Lüttich
zu ernennen geruht.
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