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von ihr begleitet wird; die Ortschaft Alstätte und die Mühle ausschließend, findet sie dann
hinter derselben weiteren Anschluß an den Damm von Alstätte nach Epe, welcher bis zum
Durchschnittspunkt mit dem Eisenbahndamm Ahaus-Epe die Binnenlinie bildet. Letzterer
Bahndamm setzt die Begrenzung fort bis zur Kreuzung mit der Chaussee Epe-Gronau. Von
hier aus geht die Grenzlinie in gerader Richtung nach dem Eper Kirchhof, welcher an dem
Damm Epe-Postbrücke liegt, und verfolgt diesen Damm bis zur Chaussee Gronau-Ochtrup und
sodann diese letztere auf Ochtrup zu bis zür Grenze des Kreises Ahaus gegen den Kreis
Burgsteinfurt, mit welcher Kreisgrenze sie demnächst nach Norden bis zur Grenze der Provinz
Westfalen gegen die Provinz Hannover zusammenfällt, um schließlich, die Provinzialgrenze
entlang, auf die Landesgrenze (Driland) zurückzuführen. 1
Alle vorbezeichneten, die Binnenlinie bildenden Wege, Chausseen, Dämme und Flußläufe,
sowie Ortschaften und Etablissements, soweit solche nicht vorstehend ausdrücklich ausgeschlossen
sind, werden in den Aussichtsbezirk eingeschlossen."“
Ferner ist die Buch= und Lagerkontrole für den stehenden Gewerbebetrieb der Händler mit
Roggen, Weizen, Gerste, Hafer und Buchweizen auf den gesammten Grenzbezirk des genannten Haupt-
zollamts ausgedehnt worden.
2. Kon sulat-Weseen.
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Varna, Gerichts-Assessor von Wichert, ist auf Grund des
§. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für
den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt
worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen vorzunehmen und
die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. 1)3
Dem zum Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Stettin ernannten Herrn James C. Kellogg
ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.
3. Polizei-Wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
r. Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum
7 — * Ausweisung · Ausixkeefiungs
Z der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses.
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1. 2. 3. 4. 5. 6.
a) Auf Grund des 8. 39 des Strafgesetzbuchs:
1. Anna Braun, unver-sgeboren am 4. Juli 1846 zu Pelzdorf, schwerer DiebstahlKöniglich preußischer Re.21. März d. J.
ehelichte Arbeiterin, Bezirk Hohenelbe, Böhmen, ortsange.5 Jahre Zuchthaus gierungspräsident zu
hörig zu Oberhohenelbe, ebendaselbst, laut Erkenntniß vom| Frankfurt al O.,
2. April 1885), "=
2. Theresia Marsengersgeboren im Dezember 1842 zu Kronstadt, schwere Kuppeleis Königlich preußischer Re. 1. April
geb. Galle, verwitt! Bezirk Senftenberg, Böhmen, ortsan,(1 Jahr Zuchthaus gierungspräsident zu d. J.
wete Fabrikarbeiterin, gehörig zu Schwarzwasser, ebendaselbst, laut Erkenntaiß vom| Liegnipß,
8. Juli 1889),