Volltext : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtzehnter Jahrgang. 1890. (18)

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Anhang
Nr.  24  des  Central-Blatts  für  das  Deutsche  Reich.

Berlin,  Freitag,  den  13.  Juni  1890.









Militär-Wesen.

Gesammtverzeichniß

derjenigen  höheren  Lehranstalten,  welche  gemäß  §.  90  der  Wehrordnung  zur  Ausstellung
  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährigfreiwilligen
  Militärdienst  berechtigt  sind.

Bemerkungen:

1.  Gymnasien  und  Progymnasien  an  Orten,  an  welchen  sich  keine  der  zur  Ertheilung  wissenschaftlicher
  Befähigungszeugnisse  berechtigten  Anstalten  unter  A.  b.  B.  b  und  c  oder  C.  a  (Real-Gymnasium,
  Realschule,  Real-Progymnasium  oder  höhere  Bürgerschule)  mit  obligatorischem
Unterricht  im  Latein  befindet,  sind  befugt,  Befähigungszeugnisse  auch  ihren  von  dem  Unterricht
im  Griechischen  dispensirten  Schülern  auszustellen,  insofern  letztere  an  dem  für  jenen  Unterricht
eingeführten  Ersatzunterricht  regelmäßig  theilgenommen  und  nach  mindestens  einjährigem  Besuche
der  Sekunda  auf  Grund  besonderer  Prüfung  ein  Zeugniß  über  genügende  Aneignung  des  entsprechenden
  Lehrpensums  erhalten  haben.

Diese  Anstalten  sind  mit  einem  *  bezeichnet.
2.  Die  mit  einem  +  bezeichneten  Lehranstalten  haben  keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.

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