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XIl. Freie und Hansestadt Lübeck. +Schule des Dr. A. Wichard Lange,
Lübeck: +Privat-Realschule des Dr. G. A. Rei- +Schule von F. L. Nirrnheim,
+ Schule des Dr. M. Otto,
mann (früher von Großheim). + Israelitische Stiftungsschule von 1815
unter Leitung des Dr. A. Rée,
+ Realschule der reformirten Gemeinde
unter Leitung des Dr. P. Reinmüller,
+Schule des Dr. Th. Wahnschaff,
Horn bei Hamburg: Das unter Leitung des Direktors
XIII. Freie Hansestadt Bremen.
Bremen: + Privat-Realschule von C. W. Debbe.
XIV. Freie und Hansestadt Hamburg. J. Wichern und des Pastors a. D.
Hamburg: +Schule des Dr. T. A. Bieber, A. Röhricht stehende Paulinum, Pen-
+Schule des Dr. H. Bock (früher sionat des Rauhen Hauses. (Pro-
Dr. J. G. Fischer), gymnasiale und +Real-Abtheilung
+Schule der Gebrüder F. und W. Glitza, (höhere Bürgerschule).1)
D. Lehranstalten, für welche besondere Bedingungen festgestellt sind.
I. Königreich Preußen. II. Königreich Sachsen.
Saarbrücken: + Gewerbeschule.2) Chemnitz: +Höhere Gewerbeschule.3)
Berlin, den 9. Juni 1890.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Boetticher.
1) An der progymnasialen Abtheilung wird die zum einjährig-freiwilligen Militärdienst befähigende Prüfung bereits nach
Zurücklegung des Lehrgangs der Untersekunda abgehalten.
2) Diese Anstalt darf denjenigen ihrer Schüler Befähigungszeugnisse ausstellen, welche nach Erledigung der ersten
theoretischen Klasse die Reife für die Fachklasse erworben haben.
3). Diese Anstalt darf denjenigen ihrer Schüler Befähigungszeugnisse ertheilen, welche den ersten (1 ½/ijährigen) und
zweiten (1 jährigen) Kursus der Anstalt durchgemacht und in einer von einem Regierungs-Kommissar abgehaltenen Schlußprüfung
dargethan haben, daß sie sich das Lehrpensum genügend angeeignet haben.
Carl Heymanns Verlag, Berlin. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.