Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

Scharwerk  —  Schulen
Scharwerk.  Gutsherrliche  Rechte  hierüber  rgör,

1852.

Verordnung  wegen  eigenmaͤchtiger  Verweigerung
  der  Natural-Frohnen  einiger  dleselbe  zu  leisten
  verpflichreter  Unterth  anen  2557,  2558.
Schiff=  und  Floßleute.  Verblndlichkeiren  derselben
  bei  Entrichrung  des  Wasser-Weggeldes,
in  Bezug  auf  die  neue  Mautordnung  1556.

Beschränkungen  welchen  dieselbe  wegen  Lleferung
  der  Briefe,  Frachtstücke  u.  s.  w.  unterworfen
  werden  1538.  1543,  1544.  Man  sehe  auch:
Ländegeld.

Schuldeuwesen.  Provinzlal-Verordnung  wegen
  Umschreibung  und  Mobilisirung  einer  ltern
Klasse  von  Staatsschulden  in  Baiern,
welche  aus  den  Krlegszeiten  des  rv.  Jahrhunderts
und  dem  Anfange  des  ##ten  herrühren  7.10—744.

Bestimmungen,  unter  welchen  die  Schulden-Kapitallen
  der  Schwazer-Kreditskasse
zum  Besten  kdniglich  zbaierischer  Unterthanen  in
den  allgemeinen  Schuldentilgungs-Plan  aufgenommen
  werden  sollen  1006  —  1009.

Allerhochsie  Beschlüsse,  gemäß  welcher  die  Lie
quidation  und  Uebertragung  des  grßeren  Theils
der  Schulden  von  ehevorigen,  nun  mediatisirten
  Reichsstädten  der  k#nigl.  baierischen

Provinz  Schwaben  auf  den  allgemeinen  Schuldentilgungs-Fond

  dieser  Provinz  geschehen  soll
J417  —  1422.

Bestimmungen  wegen  der  Schulden  auf  den
Leben  r018  —  2020.

Bestimmungen  der  gesezlichen  Verhältnisse  über
die  vor  Abwürdigung  der  Bankozettel  in  Tirol
komrahlrten  Schulden  r20  —  1205.

Bestimmungen,  nach  welchen  der  Schulden-Ecat
  bei  der  neuen  Formarion  des  Kassewesens
behandelt  wird  17489  —  1750.

Aufsicht  der  Kreis=  Finanz-Direkrionen  Urer
die  Spezial-Schaulden-Tilgungs-Kassen  in  den
Kreisen  187—.

Bestimmungen  wegen  der  Schulben  auf  den  Majoratsgu#tern
  2038.

Bekanntmachung  wegen  Transferirung  der
Schuldentilgungs-Kommission  ven  Ulm  nach
Augsburg  3310.

Schulen  und  Schul-Gegenstände.  General-Administration
  des  Vermögens  zum  Behufe
der  Schulen  200  —  30.

Allerhöchste  Vorschriften  über  Besezung  der
erledigten  Pläze  in  den  Studenten-Seminarsen,
und  die  dießfalls  abzuhaltenden  jährlichen  Konkurse
  130z,  1zo3.  3560  —  2370.

Schuzpocken-Impfung.

Schulen  —  Schuzpocken-Impfung.

Verglelchende  Uebersichts-Tabelle  der  in  den
Jahren  1806  und  1807  an  den  kirglichen  Lozien,
  Grinasien  und  hdheren  Bürger=  oder
Real-Schulen  Studierenden  1351  —  1351.

Bestimmnngen  wegen  Aufldsung  der  bioherigen
chirurgischen  Schulen,  und  Errichtung  der  Schulen
  für  Landärzte  statt  derselben  1701  —  1711.

Gesezliche  Bestimmungen,  in  welchem  Maaße
das  Schul=  und  Erzlehungswesen  der  Geschäfts-Sphäre
  der  kduigl.  General-Kommtssäre  in  den
Kreisen  Übertragen  wird  1662,  16693.

Erneuertes  Privilegium  für  den  kdnigl.  baierischeu
  Schulbücher-Berlag  und  Ausdehnung  desselben
  auf  sämrliche  konigl  Provinzen  —o4

Neuere  und  nachträgllche  allerbochste  Bestimmungen
  unter  Beziehung  auf  frühere  wegen  der
bffeutlichen  Prüfungen  in  den  allgemeineu

  Volksschulen  ergangenen  Verordnungen

1450  —  1464.

Allgemein  zu  beobachtende  Vorschriften  bei  den
Preise  =  Vertheilungen  an  den  vaterländlschen
Lehranstalten  r404  —  1468.

Bestimmung  der  Rechte,  welche  den  Gutsherren
  gemäß  des  organischen  Edikts  üÜber  die
gutcherrlichen  Rechte,  in  Bekreff  der  Unterrichts-Polizei
  zustehen  1836.

Verordnung  wegen  künftiger  Benennung  und
Verfassungs-Normen  der  bisherigen  Studenten-Seminarien
  und  Alumneen  2560  —270.

Ernennungs-Liste  der  Kreis-Schulräthe  3200.

Man  sehe  über  das  Schulwesen  die  Rubriken:
Stiftungen,  wlie  auch  Unterrichts=  und
Erziehungs-Anstalten.

Schullebrer  in  Tirol.  Sieh  Mesner=  und
Organisten-Dienste.

Anweisung  an  die
kbnigl.  Kreisäkmter  in  der  Provinz  Tirol  zur
Ausführung  verschiedener  auf  die  allgemeine  Verordnung
  voin  Jahre  1807  rilcksichtlich  der  Schuzpocken
  sich  beziehenden  Vorschriften  442  —  45.

Vorkehrungen  bei  dem  allenfallsigen  Ausbruche

  der  Kinderblartern  in  Tirol  0934—  036.

Uebersicht  über  den  Justand  und  Fortgang
der  Schuzpocken=  Impfung  in  der  kduigl.  Provinz
  der  Oberpfalz  im  Verlaufe  der  Jahre
1804  —  1g06  bis  Ende  Mai,  mit  Benennung
der  um  die  Verbreitung  derselben  verdienten  Individuen
  Sos  —  444.

Summarische  Uebersicht  der  im  Verlaufe  des
Jahres  ###  in  dieser  Provinz  mit  den  Schuzpecken
  geimpften  Individuen  824.