Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtzehnter Jahrgang. 1890. (18)

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4. HI 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs 
den bisherigen zweiten Vice-Konsul bei dem General-Konsulate in Konstantinopel, Kürwitz, 
zum Vize-Konful in Rotterdam, 
den bisherigen ersten Vize-Konsul bei dem General-Konsulate in Konstantinopel, von Hart- 
mann, zum Konsul in Madrid, 
den Kaufmanm Heinrich Döll zum Konsul in Antofagasta (Chile) 
und 
an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen bisherigen Konsuls Rohrmoser den Kaufmann 
Carl W. Wahle zum Konsul in San José (Costarica) 
zu ernennen geruht. 
Der Kaiserliche Vize-Konsul in Tehuantepec (Mexiko) hat den Kaufmann Johann Witt zum Konsular- 
Agenten in Tapachula bestellt. 
  
Der Kaiserliche Vize-Konsul Tietjen in Rosario (Argentinien) hat den Kaufmann Hermann von Schenk 
zum Konsular-Agenten in Santa Fé bestellt. 
  
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats zu Jassy, Dragoman Bojinca, ist auf Grund des §. 1 des 
Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung 
die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen 
und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. 
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Hiogo-Osaka, Dolmetscher a. i. von Zander, ist auf Grund 
des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit S. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 
für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt 
worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen vorzunehmen und 
die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. 
  
Dem Kaiserlichen Konsulatsverweser de Hase zu Bahia ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 
4. Mai 1870 für die Dauer seiner Geschäm sü shrn und für den Amtsbezirk des Konsulats die Ermäch= 
tigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die 
Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. 
  
Dem zum Konsular-Agenten der Vereinigten Staaten von Amerika in Cassel ernannten Herrn Gustav 
C. Kothe ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 
  
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