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1912 ein anderer der Ortspolizeibehörde gegenüber
die Ausführung der Reinigung übernommen
ha,, trifft die im Absatz 1 vorgesehene
Strafe nicht, ebenso den zur polizeimäßigen
Reinigung Verpflichteten, der die Ausführung
der Reinigung durch Privatvertrag einer
tauglichen Persönlichkeit übertragen hat.
2.
Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage
ihrer Veröffentlichung in Kraft. Alle hiermit in
Widerspruch stehenden Bestimmungen werden aufgehoben.
Ziegenort, den 28. Februar 1914.
Der Amtsvorsteher. Wulff.
Sitzung des Kreisausschusses des Kreises Ueckermünde.
Ueckermünde, den 10. Juni 1914.
Beschluß.
Das Ortsstatut der Landgemeinde Ziegenort
vom 10. Februar 1914, betreffend die polizeimäßige
Reinigung der Straßen und Plätze, wird auf Grund
des § 6 der Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891
und des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher
Wege vom 1. Juli 1912 genehmigt.
von Heyden. Bielfeld. Prüter.
E. 160. Veröffentlicht.
Gr. Ziegenort, den 25. Juni 1914.
Der Gemeindevorsteher. Krüger.
513) Bekanntmachung.
Von den 4% Schuldverschreibungen des
Kreises Anklam 3. Ausgabe sind am 24. Juni 1914
ausgelost worden
1. Buchstabe A Nr. 52 und 305 über je 5000 .6.
2. Buchstabe B Nr. 19, 22, 47 und 74 über
je 1000 A.
3. Buchstabe O Nr. 23, 39, 68 über je 200 .““.
Ferner sind durch Ankauf zur Tilgung bestimmt
die Schuldverschreibungen
Buchstabe A Nr. 317 und 318 über
je 5000 M,
Buchsabe B Nr. 54 und 73 über je 1000 .
Die Schuldverschreibungen zu 1, 2 und 3 werden
den Jnhabern hiermit zum 1. Oktober d. Is. gekündigt.
Die Rückzahlung erfolgt vom genannten Tage
ab gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen nebst
den noch nicht fälligen Zinsscheinen usw. bei der
Kreiskommunalkasse in Anklam, der Deutschen Bank
in Berlin, der Mecklenburgischen Hypotheken= und
Wechselbank in Schwerin und der Landschaftlichen
Bank der Provinz Pommern in Stettin.
Vom 1. Oktober d. Is. ab hört die Verzinsung
der ausgelosten Schuldverschreibungen auf.
Anklam, den 26. Juni 1914.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
von Rosenstiel, Landrat.
514 Beschluß.
Auf Grund des § 2 Ziffer 4 der Landgemeindeordnung
vom 3. Juli 1891 und des § 25 des
Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 wird
nach erfolgter Einwilligung der Beteiligten hiermit
beschlossen, daß die zur Domäne Burow gehörige
und in dem gleichnamigen fiskalischen Gutsbezirk
gelegene Parzelle * des Kartenblatts 1 der Gemarkung
Burow von 0,25 ba Größe aus dem
Gutsbezirk der Domäne Burow ausscheidet und
mit den Kommunalverband der Landgemeinde
Burow vereinigt wird.
Demmin, den 27. Juni 1914.
Der Kreisausschuß.
von und zu Gilsa.
515n) Bekanntmachung.
Vor der Forst Pudagla, zwischen dem Streckelsberg
und dem Langenberg, in etwa ½ Sm. Entfernung
von der Küste, sind auf 7 m Wassertiefe drei rote,
mit einem weißen senkrechten Streifen versehene
Spitztonnen, welche zur Bezeichnung zweier gemessenen
Meilen dienen, ausgelegt worden. Diese Tonnen
haben in der Richtung von Südost nach Nordwest
die Nummern 2, 3 und 4 erhalten.
Etwa ¾ Sm. vor und hinter den abgesteckten
Meilen und in der Richtung der Meilentonnen liegt
je eine rote Spitztonne mit der Bezeichnung 1 und
5 zur Ansteuerung der Meilenstrecke.
Die Tonnen werden bei Eisgang eingezogen
und nach Eisabgang wieder ausgelegt.
Die geographische Lage der 5 Tonnen ist:
Br. N. Lg. O.
Tonne 1 54 00' 45“ 14° 07° 17“
„ 2 54°% 00’° 31“ 14°% 06° 30“
„ 3 5409 01' 12“ 140 05' 18“
„ 4 54° 01“ 53“ 14°% 04 05“
5 540 02’° 23“ 14% 03’° 12“
Swinemünde, den 30. Juni 1914.
Königliches Hafenbauamt.
516) Bekanntmachung.
Es wird beabsichtigt, den von der Jarmener
Chaussee an der Ostseite des Evangelischen Kirchhofes
nach den Sandbergstannen und den in der
Richtung nach Osten sich an diesen anschließenden
an den Sandbergstannen entlang führenden Weg,
letzteren teilweise, einzuziehen.
Ein genauer Plan, der die einzuziehenden
Wegeteile und die anzulegenden Ersatzwege nachweist,
wird auf der Magistratsregistratur Rathaus
Zimmer Nr. 3 zu jedermanns Einsicht ausgelegt.
Einsprüche sind binnen 4 Wochen vom Tage
der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an gerechnet
bei der unterzeichneten Behörde anzubringen.
Demmin, den 2. Juli 1914.
Die Polizeiverwaltung Demmin.
ensching.