Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtzehnter Jahrgang. 1890. (18)

— 48 — 
Central-Glatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
  
im 
Reichsamt des Innern. 
——.—————— ——¡ — — — — 
Zu beziehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 7. März 1890. 6 S 10. 
Inhalt: 1. Militär-Wesen: Abänderungen der für Preußen te d c der deutschen Krieas- d dels- 
zu den Anstellungsgrundsätzen in betreff der Militär- rme bisse p eutschen egs= und Hande 13 
| 
anwärter ergangenen, für die Reichsverwaltung in Kraft 
getretenen Zusatzbestimmungen. · «· Seite 43 3. Zoll= und Steuer-Wesen: Veränderungen i in dem Stande 
  
2. Marine und Schiffahrt: Einsetzung einer Kommission oder den Befugnissen der Zuckersteuerstelln. 44 
für die Prüfung der Maschinisten auf Scedamyfschiffen 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
in Königsberg i. Ostpr.; — Erscheinen der amtlichen Reichsgebiette --··--- --44 
1. Mili = Wesen. 
Vom 1. April d. J. ab ist für den Bezirk des I. Armee-Korps an Stelle des Bezirkskommandos in 
Marienburg das Bezirkskommando in Braunsberg als Vermittelungsbehörde gemäß §. 16 der Grundsätze 
für die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militär- 
anwärtern bestimmt worden. 
Für die Bezirke des XAVI. und XVII. Armee-Korps sind gleichfalls vom 1. April d. J. ab die 
Bezirkskommandos in Metz und Marienburg als Vermittelungsbehörden bestimmt. 
  
2. Marine und Schiffahrt. 
Auf Grund des §. 8 der Bekanntmachung vom 30. Juni 1879 (Central-Blatt Seite 427) ist zu 
Königsberg i. Ostpr. eine Kommission für die Prüfung der Maschinisten auf Seedampfschiffen ein- 
gesetzt worden. 
  
Die im Reichsamt des Innern als Anhang zum internationalen Signalbuche herausgegebene „Amtliche 
Liste der Schiffe der deutschen Kriegs= und Handels-Marine mit ihren Unterscheidungs = Signalen für 
1890“ ist in dem Verlage der Buchhandlung Georg Reimer in Berlin erschienen. 
Das Buch wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung, sowie den Wieder- 
verkäufern zum Preise von 1,20 (für das Exemplar von der Verlagsbuchhandlung geliefert. Im 
Buchhandel ist dasselbe zum Preise von 1,60 1¾ für das Exemplar zu beziehen. 
  
10
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.