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Central-Glatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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Zu beziehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen.
XVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 7. März 1890. 6 S 10.
Inhalt: 1. Militär-Wesen: Abänderungen der für Preußen te d c der deutschen Krieas- d dels-
zu den Anstellungsgrundsätzen in betreff der Militär- rme bisse p eutschen egs= und Hande 13
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anwärter ergangenen, für die Reichsverwaltung in Kraft
getretenen Zusatzbestimmungen. · «· Seite 43 3. Zoll= und Steuer-Wesen: Veränderungen i in dem Stande
2. Marine und Schiffahrt: Einsetzung einer Kommission oder den Befugnissen der Zuckersteuerstelln. 44
für die Prüfung der Maschinisten auf Scedamyfschiffen 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
in Königsberg i. Ostpr.; — Erscheinen der amtlichen Reichsgebiette --··--- --44
1. Mili = Wesen.
Vom 1. April d. J. ab ist für den Bezirk des I. Armee-Korps an Stelle des Bezirkskommandos in
Marienburg das Bezirkskommando in Braunsberg als Vermittelungsbehörde gemäß §. 16 der Grundsätze
für die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militär-
anwärtern bestimmt worden.
Für die Bezirke des XAVI. und XVII. Armee-Korps sind gleichfalls vom 1. April d. J. ab die
Bezirkskommandos in Metz und Marienburg als Vermittelungsbehörden bestimmt.
2. Marine und Schiffahrt.
Auf Grund des §. 8 der Bekanntmachung vom 30. Juni 1879 (Central-Blatt Seite 427) ist zu
Königsberg i. Ostpr. eine Kommission für die Prüfung der Maschinisten auf Seedampfschiffen ein-
gesetzt worden.
Die im Reichsamt des Innern als Anhang zum internationalen Signalbuche herausgegebene „Amtliche
Liste der Schiffe der deutschen Kriegs= und Handels-Marine mit ihren Unterscheidungs = Signalen für
1890“ ist in dem Verlage der Buchhandlung Georg Reimer in Berlin erschienen.
Das Buch wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung, sowie den Wieder-
verkäufern zum Preise von 1,20 (für das Exemplar von der Verlagsbuchhandlung geliefert. Im
Buchhandel ist dasselbe zum Preise von 1,60 1¾ für das Exemplar zu beziehen.
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