Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtzehnter Jahrgang. 1890. (18)

3. Konsulat-Wesen. 
Von dein Kaiserlichen Vize-Konsul Robertson in Burntisland (Schottland) ist Herr Walter Cairns 
zum Konsular-Agenten in Methil an Stelle des ausgeschiedenen Herrn A. W. Galloway bestellt worden. 
Dem Verweser des Kaiserlichen Vize-Konsulats in Jaffa, Georg J. Murad, ist auf Grund des 
§. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für 
den Amtsbezirk des Vize-Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt 
worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen vorzunehmen und 
die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. 
  
4. Marine und Schiffahrt. 
Das erste Heft des neunten Bandes der im Reichsamt des Innern herausgegebenen „Entschei- 
dungen des Ober-Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von L. Friederichsen 
u. Co. in Hamburg erschienen und zum Preise von 2,00 —¼ zu beziehen. Mit diesem Hefte wird das 
Register zum achten Bande der Entscheidungen zum Preise von O,0 J¼4 ausgegeben. 
  
5. Post= und Telegraphen-Wesen. 
Post- und Eiseubahukarte des Deutschen Reichs. 
Von der im Kursbüreau des Reichs-Postamts bearbeiteten neuen Post- und Eisenbahnkarte des 
Deutschen Reichs?) sind jetzt die beiden letzten Blätter XVI und XIX erschienen. Blatt XVI enthält den 
südwestlichen Theil von Württemberg, die Hohenzollernschen Lande, die südlichen Theile von Baden und 
Elsaß-Lothringen und die angrenzenden Theile von Frankreich und der Schweiz. Blatt XIX enthält 
Theile von Oesterreich-Ungarn. 
Diese Blätter können — wie die übrigen — im Wege des Buchhandels zum Preise von 2 
für das unausgemalte Blatt und 2 /725 Pf. für jedes Blatt mit farbiger Angabe der Grenzen von 
dem Verleger der Karten, dem Berliner Lithographischen Institut von Julius Moser (Berlin, W. Pots- 
damerstraße 110), bezogen werden. Der Verkaufspreis für die nunmehr fertig vorliegende Karte von 
20 Blättern beträgt, unkolorirt 35 ¼, mit Grenzkolorit 40 M. · 
*) Central-Blatt von 1890, S. 23. 
 
	        
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