Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunzehnter Jahrgang. 1891. (19)

                             Vierter  Nachtrag

                                         zu

dem  Gesammtverzeichniß  der  den  Militäranwärtern  vorbehaltenen  Stellen.

Anmerkungen:  1.  Die  in  den  Verzeichnissen  aufgeführten  Stellen  sind  den  Militäranwärtern  ausschließlich  vorbehalten,  sofern
  etwas  anderes  nicht  ausdrücklich  bemerkt  ist.
2.  Diejenigen  Stellen,  welche  den  Militäranwärtern  vorbehalten,  aber  nur  im  Wege  des  Aufrückens  oder  der
Beförderung  zugänglich  sind,  sind  mit  einem  bezeichnet.

 

       Angabe  Bezeichnung
bei  den  für  Militär=  der  Bebörden,  an  welche
anwärter  nicht  aus-  die  Bewerbungen  zu
Bezeichnung  der  Stellen.  schließlich  bestimmten  richten  sind,  wenn  es  nicht  Bemerkungen.

Stellen,  in  welchem,  de  Behörde  selbst  t.  bei
Umfange  dieselben  welcher  die  Anstellung
vorbehalten  sind.  gewünscht  wird.

 

 

 

 

                                I.  Königreich  Preußen.

                                    III.  Finanzministerium.

Anstatt  der  Nr.  10  (Gesammtverzeichniß  —  Central-Blatt  1887.  S.  221  —,  II.  Nachtrag  —  Central-Blatt  1889,  S.  460  —)
ist  zu  setzen:

10.  Allgemeine  Wittwen-Verpflegungsanstalt  zu  Berlin:

Büreaubeamte.  mindestens  zur  Hälfte.  —  In  Folge  der  Beseitigung  der
besonderen  Kassenverwaltung

  bei  der  allgemeinen
Wittwen-Verpflegungsanstalt
  zu  Berlin  kommen
die  Stellen  der  Kassenbeamten
  in  Wegfall.

 

 

 

                       IV.  Ministerium  der  öffentlichen  Arbeiten.
Der  Abschnitt  „I.  Berg-,  Hütten=  und  Salinenverwaltung“  (Gesammtverzeichniß  —  Central.Blatt  1887,  In  Folge  des  Uebergangs  der

Berg-,  Hütten-  und  Sa-S.

  221  —)  kommt  hier  in  Wegfall.  liergu.  Hütten  5
Der  Abschnitt  „2.  Eisenbahnverwaltung“  (S.  221,  222)  erhält  die  Nr.  1.  Misenaneeonffen
Der  Abschnitt  „3.  Allgemeine  Bauverwaltung"  (S.  222)  erhält  die  Nr.  2.  “W  N37  aa  ans

und  Gewerbe  kommt  der
Abschnitt  1.  hier  in  Wegfall
  und  ist  unter  Nr.  „V.
Ministerium  für  Handel
und  Gewerbe“  aufgeführt.

Unter  der  Rubrik  „Allgemeine  Bauverwaltung“  vor  dem  Abschnitt  „bei  der  Ruhrhafen=  2c.  Verwaltung“
(Gesammtverzeichniß  —  Central-Blatt  1887,  S.  223  —)  ist  hinzuzusetzen:

Leuchtfeuer.  Oberwärter.  –  Die  zuständigen
Regierungs-Präsidenten.