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Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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Zu beziehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen.
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XIX. Jahrgang.
Berlin, Freitag, den 23. Januar 1891. Nr. 4.
Inhalt: 1. Post- und Telegraphen. Wesen: Ermäßigung 3. Kolonial-Wesen: Dienstanweisung betreffend die Aus-
des Telegraphentarifes . .. Seite 13 übung der Gerichtsbarkeit in Deutsch-Ostafrika . . 14
2. Konsulat-Wesen: Ernennungen; — Bestellung eines 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Konsular-Agenten 13 Reichsgebiet... # 23
1. Post= und Telegraphen-Wesen.
Verordnung, betreffeud die Ermäßigung des Telegraphentarifs.
Der Absatz l, §. 9 der Telegraphenordnung für das Deutsche Reich vom 13. August 1880,
wonach die Telegrammgebühr auf 6 Pfennig für das Wort mit einem Mindestbetrage von 60 Pfennig
für das Telegramm festgesetzt ist, wird vom 1. Februar d. Js. ab, wie folgt, abgeändert:
„Für das gewöhnliche Telegramm wird auf alle Entsernungen eine Gebühr von 5 Pfennig für
jedes Wort, mindestens jedoch der Betrag von 50 Pfennig erhoben.“
Berlin, den 15. Januar 1891. Der Reichskanzler.
von Caprivi.
2. Kon sulat= Wesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs
den Notar E. A. Cabell zum Konsul in Paramaribo (Surinam)
un
an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen bisherigen Konsuls Garbe den Brauereibesitzer
Albert Herrmann zum Konsul in Quito (Ecuador)
zu ernennen geruht.
Der Kaiserliche Konsul Tischer in Cap Haiti hat den Kaufmann Theodor Andreas Behrmann zum
Konsular-Agenten in Port de Paix an Stelle des von dort verzogenen Kaufmanns Hugo Kainer bestellt.
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