Nr. 19.
Keunzeichnung des
inländischen
Kraftfsahrzeugs
ausländischen
a) Polizeiliches Kennzeichen,
bl) TAusstellungstag und
Nummer der Zulassungsbescheinigung,
Aushändigung des Kennzeichens
durch die Polizeibehörde
in
a) Polizeiliches Kennzeichen
oder
b) Heimatliches Lunnzeichen
und Nationalitätszeichen
Die Erlaubniskarte für
qgausländische
inländische
Kraftfahrzeuge ist
Bemerkungen
10
a) ausgestellt ausgestellt (z. B. über Erneuerung der
für r Zeit *r• Erlaubniskarte und Löschungen.)
von a) für. Tage
bis b) für die Zeit
b) ausgehändigt von
am bis
11 12 13
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