Full text : Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.

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bevorzugt  wird,  gehört  in  das  Gebiet  der  nicht  wenig  zahlreichen
Erscheinungen,  bei  denen  die  historische  Überlieferung  stärker
ist  als  die  nächstliegenden  logischen  Konsequenzen  und  die  unbedingt
nötige  Rücksichtnahme  auf  die  vitalsten  Bedürfnisse  des  Gegenstandes.

Die  konfessionelle  Schule,  soweit  sie  mehr  als  eine  historische
Maske  ist,  ist  die  Schule  der  Kirche.  Kls  Staatsschule  gleicht  sie  einem
Soldaten,  der  in  fremder  Uniform  seinen  Dienst  leistet  und  der  deswegen
  über  sein  Untergebenenverhältnis  sich  im  unklaren  befindet.
In  den  Staaten  mit  starker  Mischung  der  Bevölkerung  —  und  mehr
oder  weniger  besteht  diese  Mischung  heute  im  ganzen  Deutschen
Reiche  und  schreitet  ständig  fort  —  ist  die  Nonfessionsschule  freilich
nur  eine  Form  ohne  Inhalt.

Eine  wirkliche  Konfessionsschule  ist  eine  Schule,  in  der  Schüler
derselben  Nonfession  von  einem  dieser  Konfession  angehörigen  Lehrer
im  Geiste  und  vielleicht  sogar  nach  den  besonderen  Dorschriften  eben
dieser  Konfession  unterrichtet  werden.  Wie  eine  evangelische  Kirchengemeinde
  nicht  Juden  und  Katholiken  umfassen  kann,  so  kann  auch
in  einer  evangelischen  Schule,  falls  sie  tatsächlich  das  ist,  was  ihr
Name  besagt,  kein  katholisches  und  jüdisches  Kind  Platz  finden.  Ist
es  doch  der  Lall,  so  vergewaltigt  man  die  Minderheit,  treibt  PDroselytenmacherei
  und  vergeht  sich  an  dem  angeblich  Unantastbaren
und  beiligsten  im  Ninde  und  im  Menschen,  oder  man  begnügt  sich
mit  einer  Lorm  ohne  Inhalt.  Man  pflegt  in  der  von  Nindern
verschiedener  Konfessionen  besuchten  Nonfessionsschule  entweder  katholischen
  Geist  auch  bei  evangelischen  Nindern  oder  umgekehrt  evangelischen
  Geist  auch  bei  katholischen  und  jüdischen  Nindern,  man  arbeitet
im  Interesse  und  Geiste  einer  Kirche,  aber  im  Huftrage  und  auf  Nosten
von  Staat  und  Gemeinde,  oder  man  leistet  einfache  menschliche
Kulturarbeit  ohne  konfessionelle  Beimischung,  trotz  der  katholischen,
eepangelischen  oder  jüdischen  Jirma.  Das  letztere  wird  in  der  Draxis
am  häufigsten  der  Lall  sein,  und  zwar  überall,  wo  der  Lehrerstand
seine  Kufgabe  pädagogisch  und  nicht  kirchlich  auffaßt.

Das  preußische  Schulunterhaltungsgesetz  vom  28.  Juli  1906  gibt

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