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Abgegeben am . ......... 189 Die Revision übernehmen:)
1 Abmeldung.
Auszug aus dem Zuckerbegleitschein oder dem Niederlageschein.
Der Kolli Art und Menge der Zuckerprodukte bezw. zuckerhaltigen Fabrikate Angabe,
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Name nach der noch nicht geprüften ttaehabter amtli Ermittel wie und
z Angabe des Anmelders. nach stattgehabter amtlicher Ermittelung. ae vun
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Ich Unterschriebener, der
gucerbegleitschein melde der Zuckerstelle zu
Mit dem 8 sünein- vorstehend verzeichnete Zuckerprodukte zur Entnahme aus der Fabrik an
Niederlage-Register « und hafte für die Richtigkeit der Anmeldung.
(Name und Amtscharakter.)
*) Nur für den Fall des lokalen Bedürfnisses auszufüllen.
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189
(Dieser Vordruck ist zu durchstreichen, wenn das Abfertigungspapier nicht als Abmeldung dient.)
»**) In den Spalten b, 9 und 20 ist in Abmeldungen bei raffinirtem Zucker die nähere Beschaffenheit des Zuckers (ob Hut-,
Platten-, Würfelzucker, Farin ꝛc.) und bei Abläufen der Quotient (und zwar entweder in einer bestimmten Zahl oder nach der Lage
unter 70 oder der höheren), in Begleitschein- oder Niederlageschein-Auszügen die Art der Zuckerprodukte beziehungsweise zuckerhaltigen
Fabrikate in Uebereinstimmung mit dem Begleitschein beziehungsweise Niederlageschein anzugeben.
) Beæũglich der vor dem 1. August 1092 hergestellten auckerhaltigen Vabrikate ist auch anzugeben, tote die gesckhrte Steuer-
rergũtunꝗ sich auf Perbrauchsabgabe (OLuckersteuer) und Materialsteuer vertheilt.