Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892. (20)

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Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
Bezeichnung 
der Stellen, welche vorzugs- 
weise mit Militäranwärtern 
zu besetzen sind. 
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
Bezeichnung der Behäörde, 
an welche die Bewerbungen 
zu richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
Bemerkungen. 
  
2. Hessische Ludwigs-Eisenbahn (für 
die Strecken Lampertheim badische 
Grenze gegen Mannheim und 
Biblis - preußische Grenze gegen 
Frankfurt a. M., Lambertheim 
Worms, Erbach badische Grenze 
gegen Eberbach und Babenhausen- 
preußische Grenze gegen Hanau.) 
3. Mainzer Lokalbahnen. 
4. Mannheim - Weinheimer Eisen- 
bahn. 
5. Nebenbahnen: 
a) Reinheim-Reichelsheim, 
b) Osthofen-Westhofen, 
Tc) Sprendlingen - Wöllstein, 
d) Worms.Offstein. 
Stationsdiener, Bahnwärter, 
Weichenwärter,’ Stations- 
aufseher, Magazinauf- 
seher, Lademeister, Telegra- 
phisten,““ Billet= und Ge- 
päckexpedienten ““ Güter- 
expedienten bezw. Gehül- 
fen, Stationsverwalter 
II. und III. Klasse,““ Sta- 
tionsassistenten,“ Sta- 
tionsgehülfen bezw. Diur- 
nisten,“ Zugführer, Kon- 
dukteure, Wagenwärter, 
Wagenaufseher, Bremser. 
Subaltern= und Unterbeamte. 
Wie zu 3. 
Stationsassistenten, Sta- 
tionsaufseher, Zugführer, 
Schaffner, Weichenwärter, 
Bahnwärter. 
  
Eine Alters- 
grenze ist für 
die hessischen 
Strecken nicht 
festgesetzt. 
40 Jahre. 
40 
40 
  
Verwaltungsrath der Hessi- 
schen Ludwigs-Eisenbahn= 
gesellschaft zu Mainz. 
Bau= und Betriebsverwaltung 
der Hessischen Nebenbahnen 
im Privatbetriebe zu Darm- 
stadt. 
Bau und Betriebsverwaltung 
Herrmann 
Bachstein zu 
Darmstadt. 
Bau- und Betriebsverwaltung 
der Hessischen Nebenbahnen 
im Privatbetriebe zu Darm- 
stadt. 
  
  
*) Die Bahn- 
und Weichen- 
wärter finden 
ter dann Berück- 
ligung, wenn 
sie Uungue Zeit 
bei der Unter- 
haltung und Er- 
neuerung des 
Oberraues, so- 
wie im Bahn- 
bewachungs= und 
Signaldienst ei- 
ner im Betriebe 
befindlichen Bahn 
thatig oder beim 
Eisenbahn-Neu- 
bau beschäftigt 
gewesen sind. 
*##) Zur Erlangung 
der mit ““ be- 
zeichneten Stel- 
len ist eine Pri- 
fung erforder- 
lich; diese Stel- 
len werden nur 
ur Hälfte mit 
Miritckeanwär- 
tern besetzt. 
Die Wagen- 
wärter-- und 
Wagenauf. 
seher-Stellen 
sind den mit tech- 
nischer Vorbil- 
dung versebenen 
Militäranwär- 
tern vorbehalten. 
Bei der Besetzung 
sind die für den 
Staatseisenbahn- 
dienst in dieser 
Bzziehung gül- 
tigen Vorschrif- 
ten zur Anwen- 
dung zu bringen. 
Wie zu 3.
	        
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