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Bezeichnung
der
Eisenbahn.
Bezeichnung
der Stellen, welche vorzugs-
weise mit Militäranwärtern
zu besetzen sind.
Altersgrenze,
bis zu welcher
Militär-
anwärter
berücksichtigt
werden
müssen.
Bezeichnung der Behäörde,
an welche die Bewerbungen
zu richten sind, soweit nicht
in den Vakanzanmeldungen
andere Anstellungsbehörden
ausdrücklich bezeichnet
werden.
Bemerkungen.
2. Hessische Ludwigs-Eisenbahn (für
die Strecken Lampertheim badische
Grenze gegen Mannheim und
Biblis - preußische Grenze gegen
Frankfurt a. M., Lambertheim
Worms, Erbach badische Grenze
gegen Eberbach und Babenhausen-
preußische Grenze gegen Hanau.)
3. Mainzer Lokalbahnen.
4. Mannheim - Weinheimer Eisen-
bahn.
5. Nebenbahnen:
a) Reinheim-Reichelsheim,
b) Osthofen-Westhofen,
Tc) Sprendlingen - Wöllstein,
d) Worms.Offstein.
Stationsdiener, Bahnwärter,
Weichenwärter,’ Stations-
aufseher, Magazinauf-
seher, Lademeister, Telegra-
phisten,““ Billet= und Ge-
päckexpedienten ““ Güter-
expedienten bezw. Gehül-
fen, Stationsverwalter
II. und III. Klasse,““ Sta-
tionsassistenten,“ Sta-
tionsgehülfen bezw. Diur-
nisten,“ Zugführer, Kon-
dukteure, Wagenwärter,
Wagenaufseher, Bremser.
Subaltern= und Unterbeamte.
Wie zu 3.
Stationsassistenten, Sta-
tionsaufseher, Zugführer,
Schaffner, Weichenwärter,
Bahnwärter.
Eine Alters-
grenze ist für
die hessischen
Strecken nicht
festgesetzt.
40 Jahre.
40
40
Verwaltungsrath der Hessi-
schen Ludwigs-Eisenbahn=
gesellschaft zu Mainz.
Bau= und Betriebsverwaltung
der Hessischen Nebenbahnen
im Privatbetriebe zu Darm-
stadt.
Bau und Betriebsverwaltung
Herrmann
Bachstein zu
Darmstadt.
Bau- und Betriebsverwaltung
der Hessischen Nebenbahnen
im Privatbetriebe zu Darm-
stadt.
*) Die Bahn-
und Weichen-
wärter finden
ter dann Berück-
ligung, wenn
sie Uungue Zeit
bei der Unter-
haltung und Er-
neuerung des
Oberraues, so-
wie im Bahn-
bewachungs= und
Signaldienst ei-
ner im Betriebe
befindlichen Bahn
thatig oder beim
Eisenbahn-Neu-
bau beschäftigt
gewesen sind.
*##) Zur Erlangung
der mit ““ be-
zeichneten Stel-
len ist eine Pri-
fung erforder-
lich; diese Stel-
len werden nur
ur Hälfte mit
Miritckeanwär-
tern besetzt.
Die Wagen-
wärter-- und
Wagenauf.
seher-Stellen
sind den mit tech-
nischer Vorbil-
dung versebenen
Militäranwär-
tern vorbehalten.
Bei der Besetzung
sind die für den
Staatseisenbahn-
dienst in dieser
Bzziehung gül-
tigen Vorschrif-
ten zur Anwen-
dung zu bringen.
Wie zu 3.