690
3. Zoll= und Steuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 24. v. Mts. beschlossen, daß im §. 3 des Weinlager-
Regulativs?) am Schlusse von Ziffer I als vierter Absatz folgende Bestimmung eingeschaltet werde:
Die ungetrennte Zusammenlagerung von Faßweinen, die dem tarifmäßigen Eingangszoll
unterliegen, mit Faßweinen, auf denen der vertragsmäßige Zoll ruht, kann von der Direktiv-
behörde gegen Entrichtung des Unterschiedes zwischen den beiden Zollsätzen gestattet werden.
In viesem Falle findet auch auf die erstgenannten Weine der vertragsmäßige Zollsatz Au-
wendung.
Berlin, den 7. Dezember 1892.
!!
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Freiherr v. Maltzahn.
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses
des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen der Königlich preußische Steuer-Inspektor Baehr zu Altona
an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königüch preußischen Steuer-Inspektors Rothe den
Königlich sächsischen Hauptämtern zu Annaberg, Eibenstock, Chemnitz, Dresden, Freiberg und Meißen als
Stations-Kontrolör mit dem Wohnsitz in Dresden vom 1. Dezember d. J. ab beigeordnet worden.
— — — ——
4. Polizei = Wefen.
—
Ausweisung von Ansländern aus dem Reichsgebiet.
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum
5 F — Brund Ausweisung Aus gs
der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses.
1. 2. l 3. 4. 5. 6.
a) Auf Grund des S§. 39 des Strafgesetzbuchs:
1.| Ludwig Alfred geboren am 7. April 1872 zu Héricourt, Diebstahl im wieder. Kaiserlicher Bezirks-Präsi-/17. November
Devignat, Fabrik-
arbeiter,.
.Johann Sims,
Grzems),
rbeiter,
Johann Wenig,
f
3.
Tagearbeiter,
Frankreich, belgischer Staatsangehöriger,
geboren am 14/26. Juli 1856 zu Kolebki,
Kreis Kolsk, Gouvernement Kalisch,
Polen, russischer Unterthan,
geboren am 7. Februar 1864 u Königs-
berg, ertsangehörig zu Oberlohma,
Bezirk Eger, Böhmen,
*) Central-Blatt von 1888 S. 253.
holten Rückfall
(1 Jahr 6 Monat
Zuchthaus laut Er-
kenntniß vom 18. Juni
1891),
Urkundenfälschung,
Meuterei und schwerer
Diebstahl (3 Jahre
Zuchthaus laut Er-
kenntniß vom 29. No-
vember 1888),
schwerer Diebstahl
(7 Jahre Zuchthaus
laut Erkenntniß vom
23. November 1885),
dent zu Colmar,
Königlich preußischer Re-
ierungs = Präsident zu
Hofen,
Königlich bayerssches Be.
zirksamt Kulmbach,
4. Oktober
d. J.
16. November
d. J.