13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
26.
26.
— 56 —
In dem Artikel „Bananen“ ist statt auf „Südfrüchte“ auf „Obst“ zu verweisen.
In Ziffer 4 des Artikels „Baumwollengarn“ ist die statistische Nummer „[36]“ abzuändern in:
„[36a]“.
Ebendaselbst ist hinter Ziffer 4 einzuschalten:
„5. drei- und mehrdrähtiges, einmal gezwirnt, roh (Stickgarn), auf Erlaubnissschein
zu Stickereizwecken, aus Vertragsstaaten eingehend. [36b] Nr. 2c 4 36 M.“
Die bisherige Ziffer 5 erhält die Bezeichnung als Ziffer 6.
In der Anmerkung 2, Zeile 2, ist statt „Ziffern 2 bis 5“
zu setzen:
„Ziffern 2 bis 4 und 6“.
Im Artikel „Bildhauer- 2c. Arbeit“ erhält der Hinweis hinter dem zweiten Absatze folgende Fassung:
„S. auch Figuren und Holzwaaren 2c.".
Hinter dem Artikel „Bindfaden“ ist folgende Bestimmung als neuer Artikel aufzunehmen:
„Binnenseeschiffe s. Wasserfahrzeuge“.
Im Artikel „Blätter“ ist im ersten Absatze hinter „Bouquets“ einzufügen:
„ , zur Dekoration“.
Im Artikel „Blech“ ist hinter dem siebenten Absatze die Bestimmung „Goldblech vertragsmässig
200 M.“ abzuändern in:
„Gold, gewalzt (in Blechen, Platten), mindestens 1 mm dick, vertragsmässig 100 M.“
Im Artikel „Blumen“ ist im ersten Absatze hinter „Kränzen“ einzufügen:
„ , zur Dekoration“.
Dem Artikel „Boas“ ist folgende Bestimmung als dritter Absatz einzufügen:
„ — aus Federn [702] Nr. 28a 150 M.".
Der erste Absatz des Artikels ist durch Einschaltung der Worte „aus Pelzwerk“ hinter „Boas“
und der zweite Absatz desselben durch Einschaltung des Wortes „dergleichen“ vor „ungefütterte"
zu ergänzen.
Der erste Absatz des Artikels „Butter“ erhält folgende Fassung:
„Butter, frisch, gesalzen oder eingeschmolzen; auch künstliche, d. i. der Milchbutter ähnliche
Zubereitungen, deren Fettgehalt nicht ausschließlich der Milch entstammt (Margarine)
[615] Nr. 26f 20 M.
vertragsmässig 16 M.".
Der Artikel „Butzenscheiben“ erhält folgende Fassung:
„Butzenscheiben [368] Nr. 10d 2 br. 24 M.
vertragsmässig br. 12 M.".
Dem Artikel „Ceresin“ ist folgender Hinweis hinzuzufügen:
„S. auch die Anmerkung 2 zu Ozokerit.“.
Hinter dem Artikel „Cyankalium“ ist folgender Artikel einzufügen:
„Cylinderlack (ein im Wesentlichen aus animalischer oder vegetabilischer Gallerte bestehendes
Präparat zum Bestreichen der Lederbezüge von Spinnmaschinenwalzen [91] Nr. 5h br. 3 M.“.
Im vorletzten Absatze des Artikels „Draht“ ist die Ziffer 1 wie folgt zu fassen:
„1. sofern die Stärke der Metallseele mindestens 0,8 mm beträgt oder der Draht unter oder über
dem Gespinnst mit isolirenden oder feuersicheren Substanzen umgeben oder das Gespinnst mit
solchen Substanzen getränkt ist, wie Drahtwaare in Verbindung mit anderen Materialien.
S. auch Kabel.“.
Am Schlusse des Artikels „Drahtwaaren“ ist außer auf „Herren- und Frauenschmuck, sowie Spiel-
zeug“ auch auf „Draht“ und „Kabel“ hinzuweisen.