vm Alphabetlsches Register.
kelt für die Privatrechtbverfolguns von Seite Fremder
erläßlich erschel 353, 369,
Frist: über die r- ber poeiten (beremorischen). r
Klagbeantwortung
Frohndieunste: ungemessene, für welche nach Wahl! ein
Dienstgelo *r**PWws werben konnte, sind aufgehoben
S. auch Dienstg
Funddiebstahl: nnn—niem- bezüglich eines solchen
Funktion öbe züge quieszirter Patrimonialrichter können
nicht als Gehaltsbezüge in Aufrechnung gebracht werden .
Gegenseltigkelt, s. Fremdenrecht.
Gehalt: Unausgeschiedenheit des Gehaltes eines eheinaligen
gutöherrlichen Gerichtsbeamten, der zugleich Rentenverwalter
war .
Rückhaftung des Staatsärars für Ledackitahluuge). h%
früheren Gerichtsherrn an vom Staate gemäß 2
des Gesetzes vom 1. Junk 1848 übernommene Atid
8 Bezüge eines als Ablösungskommissär verwendeten
Art. 1 des alleg: Ges. übernommenen Dieners als
Echaltöbeenge in Aufrechnung gebracht werden? ..
Gelddepositum: Gerichtöstanb für die Klage auf dessen
WVerabfolgunng
Gemischtgerich tlich Un tersuchungen: der Art. 3
des Ges. v. 1. Juli 1856 kann nicht auch auf solche Reate
ausgedehnt werden, welche schon, obwohl nur tpeitweise,
von der Militärbehörde abgeurtheilt wurden .
Gerichtsorganisatcon,neueBerandenmg der ankänglich
begründeten Kompetenz in Folge derselben
Gerichtsstand: bei Löschungsprozessen
GSt. für die Klage auf Verabfolgung einer gerichiuch
deponirten Geldsumme .
Gewissensverkrehth materi elle
Snterem elnschaft, cheliche, in Landsber
Befugniß der in allg. Gütergemeinschaft lebcden Ehefrau
zur Prozeßführung, während der Ehemann eine Iucht.
hausstrase verbüßt. Fränk. echt
Gü terstand, chelicher, im Fürstenthume ttinben-spirl.
erg
EGnterstand: israrlitischer Eheleute, deren Ehe vor dem
Gesetze vom 29. Juni 1851 unter der Herrschaft des
Bamberger Landr. geschlossen wurde .
Gitterzeetru mmerung, ewexbsmäßige: Kompetenzfrage
Gutsherrliche Beamte, s. Geha
Haftung, s. Ehefrau. ssn
Hausverkauf: die unterlassene Bemerkung, daß die äußerlich
sichtbaren Kommunmanern des zu erkaufenden Hauses
vom Nachbar abgelöll seien, berechtigt den Käufer zu keiner
Kaufschillingsreduktion .
Helrathsgutsforderung nach Bamberger Necht .
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