Volltext : Blätter für Rechtsanwendung. XXIV. Band. (24)

vm  Alphabetlsches  Register.

kelt  für  die  Privatrechtbverfolguns  von  Seite  Fremder
erläßlich  erschel  353,  369,

Frist:  über  die  r-  ber  poeiten  (beremorischen).  r
Klagbeantwortung

Frohndieunste:  ungemessene,  für  welche  nach  Wahl!  ein
Dienstgelo  *r**PWws  werben  konnte,  sind  aufgehoben

S.  auch  Dienstg

Funddiebstahl:  nnn—niem-  bezüglich  eines  solchen

Funktion  öbe  züge  quieszirter  Patrimonialrichter  können
nicht  als  Gehaltsbezüge  in  Aufrechnung  gebracht  werden  .

Gegenseltigkelt,  s.  Fremdenrecht.

Gehalt:  Unausgeschiedenheit  des  Gehaltes  eines  eheinaligen
gutöherrlichen  Gerichtsbeamten,  der  zugleich  Rentenverwalter
  war  .

Rückhaftung  des  Staatsärars  für  Ledackitahluuge).  h%

früheren  Gerichtsherrn  an  vom  Staate  gemäß  2

des  Gesetzes  vom  1.  Junk  1848  übernommene  Atid
8  Bezüge  eines  als  Ablösungskommissär  verwendeten
Art.  1  des  alleg:  Ges.  übernommenen  Dieners  als
Echaltöbeenge  in  Aufrechnung  gebracht  werden?  ..

Gelddepositum:  Gerichtöstanb  für  die  Klage  auf  dessen

WVerabfolgunng

Gemischtgerich  tlich  Un  tersuchungen:  der  Art.  3
des  Ges.  v.  1.  Juli  1856  kann  nicht  auch  auf  solche  Reate
ausgedehnt  werden,  welche  schon,  obwohl  nur  tpeitweise,
von  der  Militärbehörde  abgeurtheilt  wurden  .

Gerichtsorganisatcon,neueBerandenmg  der  ankänglich
  begründeten  Kompetenz  in  Folge  derselben

Gerichtsstand:  bei  Löschungsprozessen
GSt.  für  die  Klage  auf  Verabfolgung  einer  gerichiuch
deponirten  Geldsumme  .

Gewissensverkrehth  materi  elle

Snterem  elnschaft,  cheliche,  in  Landsber

Befugniß  der  in  allg.  Gütergemeinschaft  lebcden  Ehefrau
zur  Prozeßführung,  während  der  Ehemann  eine  Iucht.
hausstrase  verbüßt.  Fränk.  echt

Gü  terstand,  chelicher,  im  Fürstenthume  ttinben-spirl.

erg
EGnterstand:  israrlitischer  Eheleute,  deren  Ehe  vor  dem
Gesetze  vom  29.  Juni  1851  unter  der  Herrschaft  des
Bamberger  Landr.  geschlossen  wurde  .
Gitterzeetru  mmerung,  ewexbsmäßige:  Kompetenzfrage
Gutsherrliche  Beamte,  s.  Geha
Haftung,  s.  Ehefrau.  ssn
Hausverkauf:  die  unterlassene  Bemerkung,  daß  die  äußerlich
  sichtbaren  Kommunmanern  des  zu  erkaufenden  Hauses
vom  Nachbar  abgelöll  seien,  berechtigt  den  Käufer  zu  keiner
  Kaufschillingsreduktion  .
Helrathsgutsforderung  nach  Bamberger  Necht  .

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