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Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Bu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XXI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 10. November 1893. Nr. 45.
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme 3. Militär = Wesen: Abänderung der Ausführungsbestimvon
Civilstands-Akten; — Exequatur-Ertheilung Seite 307 ungen zum Kriegsleistungs-Gesetz in Bezug auf den
Fouragesatz für schwere Pferde kaltolütigen Schlages 310
2. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 4. Polizel- Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Oktober 193 308 Reichsgebiiet: 310
1. Kon sulat-Wesen:
Dem mit der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen Vize-Konsuls in Jaffa betrauten Georg J. Murad
ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom
6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Vize-Konsulats in Jaffa und für die Dauer seiner Vertretung
die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen,
mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten,
Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem Kaiserlichen Konsul Winter in Cadiz ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für
seinen Amtsbezirk die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen
vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem zum Konsular-Agenten der Vereinigten Staaten von Amerika in Guben ernannten Herrn William
C. Dreher ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.
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