— 314 —
Der Stations-Kontrolör, Königlich preußische Steuer-Inspektor Wegener zu Hof ist vom 1. November d. J.
ab von seinen bisherigen Funktionen bei den Königlich bayerischen Hauptzollämtern zu Bamberg,
Bayreuth, Furth a. W., Hof und Waldsaßen, sowie bei dem Königlich sächsischen Uebergangssteueramt
zu Hof entbunden und an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich preußischen Revisions-
Inspektors Schultz densomile bayerischen Hauptzollämtern zu Landau und Ludwigshafen a. Rh.,
dem Großherzoglich badischen Hauptzollamt zu Mannheim, sowie in Bezug auf die Tabacksteuer und die
Branntweinsteuer den im Bezirk des Hauptzollamts zu Mannheim gelegenen, mit der Verwaltung der
gedachten Abgaben betrauten Großherzoglich badischen Ober-Einnehmereien als Stations-Kontrolör mit
dem Wohnsitz in Mannheim beigeordnet worden.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreich Preußen.
Es ist ertheilt worden:
dem Steueramt l. zu Wittstock im Bezirk des Hauptsteueramts zu Neu-Ruppin die Befugniß
zur Erledigung von Begleitscheinen II, auch über inländisches Salz, sowie von Versendungsscheinen II
über inländischen Taback;
dem Salzsteueramt l. zu Salzkotten im Bezirk des Hauptsteueramts zu Lippstadt die Befugniß
zur Abfertigung der mit Begleitschein 1 unter Eisenbahnwagenverschluß für die Saline zu Salzkotten ein-
gehenden Steinsalzsendungen.
Das auf österreichischem Gebiet belegene Nebenzollamt II. zu Barzdorf im Bezirk des Haupt-
zollamts zu Neustadt O.-S. ist nach Bahnhof Heinersdorf in demselben Hauptamtsbezirk verlegt, worden.
Die bisher selbständigen Zuckersteuerstellen zu Danzig, Thorn und Neufahrwasser sind mit
den Hauptzollämtern zu Danzig bezw. Thorn bezw. mit der Zollabfertigungsstelle am neuen Hafenbassin
zu Neufahrwasser vereinigt worden. Ferner sind vereinigt die bisher selbständigen Zuckersteuerstellen:
zu Gartz a. Oder im Bezirk des Hauptsteueramts zu Stettin II,
zu Schroda im Bezirk des Hauptzollamts zu Pogorzelice,
zu Nakel im Bezirk des Hauptsteueramts zu Bromberg,
zu Fraustadt im Bezirk des Hauptsteueramts zu Lissa,
mit den Steuerämtern I. zu bezw. Gartz a. Oder, Schroda, Nakel, Fraustadt.
Im Königreich Bayern.
Dem Nebenzollamt I. zu Selb im Bezirk des Hauptzollamts zu Hof ist die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen I über weißes Porzellan der Nummer 38 k 1 des Zolltarifs beigelegt.
Im Königreich Württemberg.
In Kleinengstingen, Kohlstetten, Gomadingen, Marbach a. d. Lauter und Münsingen
sind Grenzsteuerämter errichtet und es ist denselben die Befugniß zur Erledigung von Uebergangsscheinen
über Bier, Branntwein, Wein und geschrotenes Malz ertheilt worden. Das Grenzsteueramt zu Klein-
engstingen ist dem Kameralamt zu Reutlingen, die übrigen Grenzsteuerämter sind dem Kameralamt zu
Münsingen unterstellt.
Im Großherzogthum Baden.
Der Steuer-Einnehmerei zu Rappenau im Bezirk des Hauptsteueramts zu Heidelberg ist die
Befugniß zur Ausfertigung von Versendungsscheinen I und lI über inländischen Branntwein, sowie zur
Abfertigung von mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehendem Branntwein und dergleichen
ianntweimfabrikaten auch in Fällen ertheilt worden, in welchen zugleich ein Versendungsschein 1 aus-
zustellen ist.