Full text : Ausgewählte Urkunden zur deutschen Verfassungsgeschichte seit 1806. I. Teil: 1806-1866. (1)

312  21.  (Prager)  Frieden  zwischen  Preussen  u.  Özaterreich  1866.

AuflöSung  des  deutschen  Bundesverhältnisses  Seinen  wesentlichsten
Wert  für  Österreich  verliere,  und  die  königlich  preussische  Regierung
  erklärt  Sich  bereit,  in  Verhandlungen  wegen  Aufhebung  dieses
Vertrags  mit  Österreich  und  den  übri  igen  Teilnehmern  an  demselben
einzutreten.  Desgleichen  behalten  die  hohen  Kontrahenten  Sich
vor,  über  eine  ReviSion  des  Handels-  und  Zollvertrages  vom  11.
April  1865  im  Sinne  einer  grösseren  Erleichterung  des  gegen-Seitigen
  Verkehrs  Sobald  als  möglich  in  Verhandlung  zu  treten.
Einstweilen  Soll  der  gedachte  Yertrag  mit  der  Massgabe  wieder
inkraft  treten,  dass  jedem  der  hohen  Kontrahenten  vorbehalten
bleibt,  denselben  nach  einer  Ankündigung  von  gechs  Monaten
ausser  Wirksamkeit  treten  zu  lassen.

Artikel  XIV.  Die  Ratifikationen  des  gegenwärtigen  Vertrages
Sollen  zu  Prag  binnen  einer  Frist  von  acht  Tagen  oder,  wenn
möglich,  früher  ausgewechgelt  werden.

Urkund  dessen  haben  die  betreffenden  Bevollmächtigten  gegenwärtigen
  Vertrag  unterzeichnet  und  mit  dem  InSiegel  ihrer  Wappen

verSehen.
So  geschehen  zu  Prag,  am  23.  Tage  des  Monats  August  im
Jahre  des  Heils  achtzehnhundertsechzigundsechs.

Werther.  Brenner.

--=-  -  =  Sc  ===.  ---Jiruck

  von  F.  W.  Kunike  in  vireifawald.