Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894. (22)

Muster B. 
Die Revision übernehmen: 
(Unhhkat. “ 
Anmeldung 
über die 
Ausfuhr von Mählenfabrikaten mit dem Auspruch afSeiesnne Einfuhtscheines. 
Die Anmeldung ist vorgelegt am (95. Iili 1894) und unter Nr. (20) des Anmelderegisters 
eingetragen. Binnen (viereehn) Tagen nach bewirkter Revision, den Tag der Revision nicht mitgerechnet, 
sind die angemeldeten Fabrikate unter Vorlegung dieser Anmeldung dem (Haupt-Zoll)-Amt zu (Hamburg) 
behufs Ausgangsrevision zu gestellen. 
Magdeburg), den (26)ten (Juli) 18(90). 
Koõonigliches Haupt- Steuer)-Amt. 
(Stempel.) (Unterschrift.) 
Der Unterzeichnete meldet hiermit dem (Röniglichen Haupt-Steuer)-Amte (hierselbst) an, daß er 
beabsichtigt, am (95. J### k J.) (Vonmittags .. Uhr die umstehend näher bezeichneten, in seiner Mühle 
hergestellten Mühlenfabrikate (mettels ces Kal#s Klse) zu versenden, um dieselben mit dem Anspruch auf 
Zollnachlaß .. 
iErth eilung eines Einfuhrschein über das (Haupt-Zoll)-Amt zu (Hamburg) nach dem Auslande aus- 
zuführen. 
(Magckebe#r), den (9#ten (Jc#) 18194). 
(Unterschrift.) 
Hermerke 
über veränderte Bestimmung der Mühlenfabrikate. 
Ich beantrage, diese Ausfuhranmeldung hier zu er- Genehmigt. 
leden. , den.. teen 18. 
................................................. ,denke—7118.....- ...·......-AmL 
Ich beantrage, diese Ausfuhranmeldung zum Zweck Eingetragen unter Nr. des. ..·.··.....·.......·........... * 
der Weiterversendung der Mühlenfabrikate a. , Registers und auf dass. 8ÖÖ) Amt zu 
........................................................ in ,unterErftrcck1mgdchültigkcitsfrist 
aufdas............................................·.................................-..... -Amt bis zu " "’!r."!"., äW7• „m überwiesen.“) 
zu................................·........ ..... zu überweisen.) Verschlu . 
................................................. ,den.......L18».»». , den ten 
Amt. 
  
*) Ter Ausstellung einer Annahmeerklärung seltens des Antragstellers (F. 24 des Begleltscheinregulatlos) bedarf es nicht. Das überweisende 
Amt trägt die überwlesene Ausfuhranmeldung, falls bet demselben ein Notizregister nach Muster D geführt wird, in dieses Register und zwar in Spalte 
1 bis 6, mit einer entsprechenden Bemerkung in Spalte 18, andernfalls aber nach der Besitmmung im §. 26 des Begleltscheinregulatios in das Begleitschein- 
Ausfertigungsreglster ein und giebt dem Ausstellungsamt von der geschehenen Ueberwelsung und der etwalgen Verlängerung der Gestellungsfrist Nachricht. 
Einer Mittheilung über die Erledigung der Ausfuhranmeldung seitens des Ausstellungsamts an das überwelsende Amt bedarf es gleichfalls nicht. 
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