Muster B. 1.
Die Revision übernehmen:
2c.
(Unntat.
Anmeldung
über die
Zollnachlaß.
Ausfuhr von Mälzereifabrikaten mit dem Anspruch auf Ertheilung eines Einfuhrscheines
Die Anmeldung ist vorgelegt am (18. Marz 18994) und unter Nr. 3 des Anmelderegisters ein-
getragen. Binnen (r##öl/) Tagen nach bewirkter Revision, den Tag der Redvision nicht mitgerechnet, sind
die angemeldeten Fabrikate unter Vorlegung dieser Anmeldung dem (Könhl#chen apt-Sol-)-Amt zu
(Emmerich) behufs Ausgangsrevision zu gestellen.
(Berl#), den (I##ten (Auac) 18094.
Kõonigliches Haupt- Steuer)-Amt ( i. G.).
(Stempel.)
(Unterschrift.)
Der Unterzeichnete meldet hiermit dem (Königlichen Haupt-Steuer-)-Amt (hierselbst) an, daß er
beabsichtigt, am (18. Mai d. J.) (Vor)mitttss
Uhr die umstehend näher bezeichneten, in seiner
Gewerbsanstalt hergestellten Fabrikate (ver Fisenbahn) zu versenden, um dieselben mit dem Anspruch auf
Bolinachlaß
Ertheilung eines Einfuhrscheines
lande auszuführen.
(Berln), den (I16) ten (Mac) 18094).
)über das (önigliche Haupt-Zoll-)j-Amt zu (Emmerich) nach dem Aus-
(Unterschrift.)
Vermerke
über veränderte Bestimmung der Fabrikate.
Ich beantrage, diese Ausfuhranmeldung hier zu er- Genehmigt.
lediieenn. , den. ten 18
„den ten 18------ -Amt
Eingetragen unter kcr. des
Ich beantrage, diese Ausfuhranmeldung zum Zweck
der Weiterversendung der Fabrikate 9nnn
................................................... in *2
auf dads. .Amt
zu........·.................................................. zu überweisen.“)
„den ten 18.
Registers und auf das .. Amt zu
unter Erstreckung der Gültigkeitsfrist bis zum
überwiesen.")
Verschlitz
n den ten 13
· *) Der Ausstellung einer Annahmeerklärung seitens des Antragftellers (5. 24 des Begleitscheinregulativs) bedarf es nicht. Das überweisende Amt
trägt die überwiesene Ausfuhranmeldung, falls bei demselben ein Notizregister nach Muster D gefübrt wird, in dieses Register, und zwar in Spalte 1 bis 6 mit
einer entsprechenden Bemerkung in Spalte 18, andernfalls aber nach der Bestimmung im s. 26 des Begleitscheinregulativs in das Begleitschein-Ausfertigungs-
register ein und giebt dem Ausstellungsamt von der geschehenen Ueberweisung und der etwaigen Verlängerung der Gestellungsfrist Nachricht. Einer Mittheilung
über die Erledigung der Ausfuhranmeldung seitens des Ausstellungsamts an das überweisende Amt bedarf es gleichfalls nicht.