Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894. (22)

Muster B. 1. 
  
Die Revision übernehmen: 
2c. 
(Unntat. 
Anmeldung 
über die 
Zollnachlaß. 
Ausfuhr von Mälzereifabrikaten mit dem Anspruch auf Ertheilung eines Einfuhrscheines 
Die Anmeldung ist vorgelegt am (18. Marz 18994) und unter Nr. 3 des Anmelderegisters ein- 
getragen. Binnen (r##öl/) Tagen nach bewirkter Revision, den Tag der Redvision nicht mitgerechnet, sind 
die angemeldeten Fabrikate unter Vorlegung dieser Anmeldung dem (Könhl#chen apt-Sol-)-Amt zu 
(Emmerich) behufs Ausgangsrevision zu gestellen. 
(Berl#), den (I##ten (Auac) 18094. 
Kõonigliches Haupt- Steuer)-Amt ( i. G.). 
(Stempel.) 
(Unterschrift.) 
Der Unterzeichnete meldet hiermit dem (Königlichen Haupt-Steuer-)-Amt (hierselbst) an, daß er 
beabsichtigt, am (18. Mai d. J.) (Vor)mitttss 
Uhr die umstehend näher bezeichneten, in seiner 
Gewerbsanstalt hergestellten Fabrikate (ver Fisenbahn) zu versenden, um dieselben mit dem Anspruch auf 
Bolinachlaß 
Ertheilung eines Einfuhrscheines 
lande auszuführen. 
(Berln), den (I16) ten (Mac) 18094). 
)über das (önigliche Haupt-Zoll-)j-Amt zu (Emmerich) nach dem Aus- 
(Unterschrift.) 
Vermerke 
über veränderte Bestimmung der Fabrikate. 
Ich beantrage, diese Ausfuhranmeldung hier zu er- Genehmigt. 
lediieenn. , den. ten 18 
„den ten 18------ -Amt 
Eingetragen unter kcr. des 
Ich beantrage, diese Ausfuhranmeldung zum Zweck 
der Weiterversendung der Fabrikate 9nnn 
................................................... in *2 
auf dads. .Amt 
zu........·.................................................. zu überweisen.“) 
„den ten 18. 
  
  
Registers und auf das .. Amt zu 
unter Erstreckung der Gültigkeitsfrist bis zum 
überwiesen.") 
Verschlitz 
n den ten 13 
· *) Der Ausstellung einer Annahmeerklärung seitens des Antragftellers (5. 24 des Begleitscheinregulativs) bedarf es nicht. Das überweisende Amt 
trägt die überwiesene Ausfuhranmeldung, falls bei demselben ein Notizregister nach Muster D gefübrt wird, in dieses Register, und zwar in Spalte 1 bis 6 mit 
einer entsprechenden Bemerkung in Spalte 18, andernfalls aber nach der Bestimmung im s. 26 des Begleitscheinregulativs in das Begleitschein-Ausfertigungs- 
register ein und giebt dem Ausstellungsamt von der geschehenen Ueberweisung und der etwaigen Verlängerung der Gestellungsfrist Nachricht. Einer Mittheilung 
über die Erledigung der Ausfuhranmeldung seitens des Ausstellungsamts an das überweisende Amt bedarf es gleichfalls nicht.
	        
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