Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894. (22)

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2. Zoll- und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 1. Juni d. J. beschlossen, Stahlrohre (rohe Röhren aus 
schmiedbarem Stahl) und rohe unpolirte Röhren aus Kupfer, ferner Bleiröhren, welche bei der Ausrüstung 
von Seeschiffen behufs Leitung des Dampfes nach den Kajüten verwendet werden, den in dem Ver— 
zeichniß 1 der Anlage A zu dem Schiffsbau-Regulativ vom 17. Juli 1889 — Central-Blatt 1889 
S. 431 — aufgeführten, speziell nachweisbaren metallenen Gegenständen gleichzustellen. 
  
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Das bisher dem Hauptsteueramt zu Schivelbein unterstellte Steueramt l. zu Belgard ist dem 
Hauptzollamt zu Kolberg, und das bisher dem letzteren unterstellte Steueramt Il. zu Treptow a. Rega 
dem Hauptzollamt zu Swinemünde zugewiesen worden. 
Zu Karthaus im Bezirk des Hauptsteueramts zu Trier ist ein Steueramt II. errichtet worden. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Steueramt I. zu Peine im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hildesheim die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen ! über zu Strängen zusammengedrehte, für den Seilerwaarenfabrikanten 
F. H. Hummel in Peine eingehende Kokosfasern (Kokosgarn), 
dem Nebenzollamt I. zu Dlottowen im Bezirk des Hauptzollamts zu Johannisburg die Be- 
fugniß zur Erledigung von Begleitscheinen 1 des Hauptsteueramts Stettin I über Heringe, 
dem Steueramt I. zu Finsterwalde im Bezirk des Hauptsteueramts zu Lübben die Befsugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen I über inländisches Salz für den Seifenfabrikanten Thierack in 
Finsterwalde, 
dem Steueramt J. zu Aken im Bezirk des Hauptsteueramts Magdeburg lIl die Befugniß zur 
Ausfuhr-Abfertigung derjenigen Branntweinfabrikate, deren Alkoholgehalt nicht unter Anwendung des 
Thermoalkoholometers ermittelt werden kann, 
dem Steueramt lI. zu Pasewalk im Bezirk des Hauptzollamts zu Wolgast die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen I über unbearbeiteten ausländischen Taback und 
dem Steueramt I. zu Sigmaringen die Befugniß zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen l. 
Im Königreich Sachsen. 
Dem Untersteueramt zu Leisnig im Bezirk des Hauptsteueramts zu Grimma ist die Befugniß 
ertheilt worden, Begleitscheine 1 des Hauptzollamts Leipzig auch über diejenigen Sendungen künstliches 
Kratzenleder zu erledigen, welche für die Kratzenfabriken von Gebrüder Otto und von Max Otto in 
Leisnig eingehen. 
In Elsaß-Lothringen. 
Das Steueramt 1. zu Schlettstadt im Bezirk des Hauptsteueramts zu Colmar ist zur Unter- 
suchung der Verschnitt-Weine und Moste auf ihre Eigenschaft als solche ermächtigt worden. 
  
Anmeldungen zur Ausfuhr von Getreide 2c. mit dem Anspruch auf Ertheilung von Einfuhr- 
scheinen sind außer bei den generell ermächtigten Aemtern (vergl. Central-Blatt 1894 S. 178) bei folgenden 
besonders ermächtigten Amtsstellen zulässig: 
Im Königreich Preußen. 
Im Bezirk des Hauptzollamts zu Danzig bei den Zollabfertigungsstellen am Hafenkanal-und-am- 
Hafenbassin zu Neufahrwasser; 
im Bezirk des Hauptsteueramts für ausländische Gegenstände zu Berlin bei den Zollabfertigungs- 
stellen auf dem Lehrter Bahnhof (Hamburger Zollschuppen), dem Anhaltischen und Schlesischen Bahnhof 
zu Berlin; bei dem Hauptsteueramt zu Neuruppin und dem im Bezirk desselben gelegenen Steueramt 1. 
zu Wittenberge; 
 
	        
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