Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894. (22)

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Anleitung 
für die zollamtliche Untersuchung von Verschnitt-Wein und -Most auf den Alkohol- 
beziehuugsweise Fruchtzuckergehalt und Extraktgehalt. 
  
Die Untersuchung der Verschnitt-Weine und -Moste hat sich auf die Ermittelung des Gehalts an 
Alkohol, Extrakt und Zucker zu erstrecken. Bei fertigem Wein (reinem vergohrenen Traubensaft) kann von 
der Bestimmung des Zuckergehalts abgesehen werden. 
I. Entnahme und Vorbereitung der Proben. 
Die Proben für die Untersuchung sind, soweit nicht nach den bestehenden Bestimmungen 
Erleichterungen zulässig sind, aus jedem Kesselwagen beziehungsweise aus mindestens der Hälfte der 
Gebinde einer zur Abfertigung gestellten Sendung zu entnehmen, und zwar mittelst Stechhebers in einer 
Menge von je etwa 1/10 Liter. Eine Vermischung der Proben mit einander ist nicht zulässig, es muß vielmehr 
jede einzelne Probe für sich untersucht werden. » 
Die Proben sind von ihrem etwaigen Kohlensäuregehalt durch wiederholtes kräftiges Schütteln 
möglichst zu befreien und, wenn sie nicht klar erscheinen, demnächst durch ein doppeltes Faltenfilter von 
Papier zu filtriren. Bei Mosten geht dem Filtriren ein Durchseihen durch ein reines trockenes Tuch 
voraus. An diese Vorbereitung der Proben muß die eigentliche Untersuchung unmittelbar angeschlossen 
werden. 
II. Ausführung der Untersuchung. 
Soweit bei der Untersuchung Spindelungen stattfinden, sind die in der „Tafel zur zollamtlichen 
Abfertigung von Verschnitt-Weinen und -Mosten“ enthaltenen Vorschriften maßgebend. 
Die Untersuchung umfaßt 
1. die Spindelung der Probe; 
2. die Destillation der Probe und die Spindelung des Destillats; 
3. die Titrirung der Probe mit Fehlingscher Lösung. 
Die Titrirung (Ziffer 3) erfolgt nur dann, wenn der Zuckergehalt der Flüssigkeit bestimmt 
werden soll. 
1. Spindelung der Probe. 
Nachdem die Probe nach Ziffer I vorbereitet ist, wird zunächst die Spindelung derselben nach 
daßgabe von §. 1 der der Tafel vorgedruckten Einleitung vorgenommen. · 
Als Spindeln dienen Alkoholometer beziehungsweise Saccharometer, je nachdem die Probe eine 
geringere oder größere Dichte hat als Wasser. Als Standglas benutzt man das dem Destillirapparat 
zur Untersuchung der Liköre, Essenzen u. s. w. beigegebene Meßglas. 
2. Destillation der Probe und Spindelung des Destillats. 
Demnächst erfolgt die Destillation eines Theils der Probe nach Maßgabe der Vorschriften, 
belreffend die Abfertigung von Likören, Fruchtsäften, Essenzen, Extrakten und dergleichen. Dabei kommen 
jedoch der Zusatz von Salz, die starke Verdünnung und das Durchschütteln in der hierzu dienenden 
Bürette vor der Destillation in Wegfall. Vielmehr wird in folgender Weise verfahren. Man mißt von 
der Probe in dem Meßglas 100 cem ab, gießt diese in den Siedekolben, füllt etwa die Hälfte des Meß- 
glases mit Wasser nach, fügt eine Messerspitze Tannin hinzu und destillirt. Nachdem das Destillat 
nahezu die Marke des als Vorlage dienenden Meßglases erreicht hat und genau bis zu dieser Marke 
mit Wasser aufgefüllt ist, wird gehörig umgeschüttelt und die Spindelung mittelst der Alkoholometer vor- 
genommen (6. 1 der der Tafel vorgedruckten Einleitung). 
3. Titrirung mit Fehlingscher Lösung. 
Nach erfolgter Destillation und Spindelung des Destillats wird bei Mosten stets, bei Weinen 
nur, wenn es aus besonderen Gründen nothwendig erscheint (z. B. wenn es zweifelhaft ist, ob der Wein
	        
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