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Anleitung
für die zollamtliche Untersuchung von Verschnitt-Wein und -Most auf den Alkohol-
beziehuugsweise Fruchtzuckergehalt und Extraktgehalt.
Die Untersuchung der Verschnitt-Weine und -Moste hat sich auf die Ermittelung des Gehalts an
Alkohol, Extrakt und Zucker zu erstrecken. Bei fertigem Wein (reinem vergohrenen Traubensaft) kann von
der Bestimmung des Zuckergehalts abgesehen werden.
I. Entnahme und Vorbereitung der Proben.
Die Proben für die Untersuchung sind, soweit nicht nach den bestehenden Bestimmungen
Erleichterungen zulässig sind, aus jedem Kesselwagen beziehungsweise aus mindestens der Hälfte der
Gebinde einer zur Abfertigung gestellten Sendung zu entnehmen, und zwar mittelst Stechhebers in einer
Menge von je etwa 1/10 Liter. Eine Vermischung der Proben mit einander ist nicht zulässig, es muß vielmehr
jede einzelne Probe für sich untersucht werden. »
Die Proben sind von ihrem etwaigen Kohlensäuregehalt durch wiederholtes kräftiges Schütteln
möglichst zu befreien und, wenn sie nicht klar erscheinen, demnächst durch ein doppeltes Faltenfilter von
Papier zu filtriren. Bei Mosten geht dem Filtriren ein Durchseihen durch ein reines trockenes Tuch
voraus. An diese Vorbereitung der Proben muß die eigentliche Untersuchung unmittelbar angeschlossen
werden.
II. Ausführung der Untersuchung.
Soweit bei der Untersuchung Spindelungen stattfinden, sind die in der „Tafel zur zollamtlichen
Abfertigung von Verschnitt-Weinen und -Mosten“ enthaltenen Vorschriften maßgebend.
Die Untersuchung umfaßt
1. die Spindelung der Probe;
2. die Destillation der Probe und die Spindelung des Destillats;
3. die Titrirung der Probe mit Fehlingscher Lösung.
Die Titrirung (Ziffer 3) erfolgt nur dann, wenn der Zuckergehalt der Flüssigkeit bestimmt
werden soll.
1. Spindelung der Probe.
Nachdem die Probe nach Ziffer I vorbereitet ist, wird zunächst die Spindelung derselben nach
daßgabe von §. 1 der der Tafel vorgedruckten Einleitung vorgenommen. ·
Als Spindeln dienen Alkoholometer beziehungsweise Saccharometer, je nachdem die Probe eine
geringere oder größere Dichte hat als Wasser. Als Standglas benutzt man das dem Destillirapparat
zur Untersuchung der Liköre, Essenzen u. s. w. beigegebene Meßglas.
2. Destillation der Probe und Spindelung des Destillats.
Demnächst erfolgt die Destillation eines Theils der Probe nach Maßgabe der Vorschriften,
belreffend die Abfertigung von Likören, Fruchtsäften, Essenzen, Extrakten und dergleichen. Dabei kommen
jedoch der Zusatz von Salz, die starke Verdünnung und das Durchschütteln in der hierzu dienenden
Bürette vor der Destillation in Wegfall. Vielmehr wird in folgender Weise verfahren. Man mißt von
der Probe in dem Meßglas 100 cem ab, gießt diese in den Siedekolben, füllt etwa die Hälfte des Meß-
glases mit Wasser nach, fügt eine Messerspitze Tannin hinzu und destillirt. Nachdem das Destillat
nahezu die Marke des als Vorlage dienenden Meßglases erreicht hat und genau bis zu dieser Marke
mit Wasser aufgefüllt ist, wird gehörig umgeschüttelt und die Spindelung mittelst der Alkoholometer vor-
genommen (6. 1 der der Tafel vorgedruckten Einleitung).
3. Titrirung mit Fehlingscher Lösung.
Nach erfolgter Destillation und Spindelung des Destillats wird bei Mosten stets, bei Weinen
nur, wenn es aus besonderen Gründen nothwendig erscheint (z. B. wenn es zweifelhaft ist, ob der Wein