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vollständig vergohren ist), zur Bestimmung des Zuckergehalts durch Titrirung der Probe mit Fehlingscher
Lösung geschritten. Hierzu wird der bei der Destillation nicht verwendete Theil der Probe benutzt. Da
nur dann ein hinreichend genaues Ergebniß erzielt werden kann, wenn die Flüssigkeit nicht mehr als
1 Prozent Zucker enthält, so ist nöthigenfalls der zur Titrirung bestimmte Theil der Probe vorher zu
verdünnen. Einen Anhalt für den Grad der vorzunehmenden Verdünnung liefert die Menge des Ge-
sammtextraktes (einschließlich allen Zuckers). Diese Menge ist nach Ziffer III 3 zu berechnen. Diese Be-
rechnung muß daher vor der Bestimmung des Zuckergehalts vorgenommen werden. Die Verhältnißzahl
für die Verdünnung, d. h. die Zahl, welche angiebt, wie weit die Verdünnung vorgenommen werden muß,
ergiebt sich, wenn man von der berechneten und nach oben auf ganze Einheiten abgerundeten Zahl für
den Gesammtextrakt 3 abzieht. Enthält die Probe z. B. 10,8 Prozent, also abgerundet 11 Prozent Ge-
sammtextrakt, so ist dieselbe 11 — 3, also 8 Mal zu verdünnen.
Die Verdünnung wird in Verbindung mit dem Eindampfen (zum Zweck der Entfernung des
Alkohols) und Entfärben vorgenommen. Man füllt von der Probe in eine gehörig gereinigte und
getrocknete, oder mit der zu untersuchenden Flüssigkeit ausgespülte Bürette so viel, daß die Flüssigkeit
einige Centimeter über der obersten mit 0 bezeichneten Marke steht, und läßt durch den Hahn in das
ursprüngliche Gefäß wieder so viel ab, bis der untere Rand der Flüssigkeitsoberfläche diese Marke 0
genau erreicht. Aus der Bürette läßt man dann so viel cem in eine Porzellanschale fließen, als die
Division von 100 durch die Verhältnißzahl für die Verdünnung angiebt, in obigem Beispiel 5*" das ist
12,, cem. Faßt die Bürette von der O-Marke ab nicht die hiernach erforderliche Menge Flüssigkeit, so
wird sie so oft in der vorbeschriebenen Weise befüllt und entleert, als nöthig ist, um die erforderliche
Anzahl cem in die Schale zu bringen.
Beträgt die Verhältnißzahl mehr als 2, so ist in die Schale so viel Wasser nachzufüllen, bis die
Gesammtmenge der Flüssigkeit nahezu 50 cem erreicht hat, in obigem Beispiel also 37,5 cem.
Nun stellt man die Schale auf ein Wasserbad, d. h. eine Schale mit Wasser, welches zum Sieden
gebracht wird, und fügt, je nach der Menge und Färbung der Flüssigkeit, eine oder mehrere Messerspitzen
gepulverte, möglichst kalkfreie Thierkohle hinzu, um die rothe Farbe der Flüssigkeit vollständig zu be-
seitigen. Dann wird bis auf etwa eingedampft unter häufigem vorsichtigen Umrühren mit einem
Glasstab, welcher während des Eindampfens in der Schale verbleiben muß. Hierauf setzt man etwa
10 cem heißes Wasser hinzu, rührt um und filtrirt, indem man die Flüssigkeit den Glasstab entlang auf
das Filter gießt, in ein 100 cem fassendes Kölbchen. Dann spült man die Schale zur Gewinnung des
Restes und zum Auslaugen der Thierkohle mehrmals mit geringen Mengen kochend heißen Wassers aus
und gießt dieses an dem Glasstab jedesmal auf das Filter, so lange fortfahrend, bis das untergestellte
Kölbchen nahezu bis zur Marke gefüllt ist. Nachdem die Flüssigkeit erkaltet ist, füllt man noch mit Wasser
genau bis zur Marke auf, schüttelt durch und beschickt mit der Flüssigkeit die inzwischen gereinigte und
getrocknete Bürette in der vorher beschriebenen Weise. Hierauf giebt man aus einer mit Seignettesalz-
Natronlauge und einer anderen mit Kupfervitriollösung (den beiden Theilen der nach Soxhlet hergestellten
Fehlingschen Lösung) gefüllten Bürette je 5 cem in einen Kochkolben von etwa ½ 7 Inhalt. Nach Zusatz
von etwa 40 ccm Wasser erhitzt man zum Sieden und läßt die verdünnte Zuckerlösung aus der Bürette
in die heiße Mischung in der Weise fließen, daß Anfangs einige cem auf einmal hineingelangen, später
der Zufluß nur in einzelnen Tropfen erfolgt. Der Zusatz in Tropfen beginnt, sobald die ursprünglich
dunkelblaue Farbe der Mischung beim Kochen in ein halbes Blau übergeht. Sollte die erstmalige
Füllung der Bürette hierzu nicht hinreichen, so sind weitere Füllungen vorzunehmen. Nach dem Zusatz
eines jeden Tropfens wird bis zum Aufkochen erhitzt und die Farbe der Mischung durch Betrachten
gegen einen weißen Untergrund beobachtet. Ist die blaue Farbe eben nicht mehr erkennbar, so liest man
an der Theilung der Bürette die Anzahl der verbrauchten cem Zuckerlösung bis auf ein Zehntel cem
genau ab.
III. Berechnung der Ergebnisse.
Die Berechnung der Ergebnisse erfolgt mit Hülfe der „Tafel zur zollamtlichen Abfertigung von
Verschnitt-Weinen und -Mosten“ nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
1. Die wahren Alkoholometer= beziehungsweise Saccharometerprozente der unveränderten Probe
werden aus der Tafel 1 beziehungsweise der Bemerkung in der Einleitung §. 2 Ziffer 2
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