Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894. (22)

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2. Kleie von derselben oder von geringerer Beschaffenheit als die betreffenden Typen beim 
Eingange ohne Denaturirung zollfrei abgelassen werden darf; 
3. Kleie, welche einen höheren Mehlgehalt aufweist, als die zu 2 gedachten Typen, bei der 
es aber gleichwohl zweifelhaft erscheint, ob sie als Mehl anzusprechen ist, nur nach vor- 
schriftsmäßiger Denaturirung zollfrei abgelassen werden darf. 
— Die Benutzung der Typen seitens der Amtsstellen hat nach Maßgabe der anliegenden „Anleitung 
zur Prüfung von Mehl und Kleie auf trockenem und nassem Wege (Pekarisiren)“ zu erfolgen. Sollte die 
Vergleichung mit den Typen nicht zu einem unzweifelhaften Ergebniß führen, so sind die betreffenden 
Mahlprodukte einem vereidigten Chemiker behufs Feststellung des Aschengehalts zu übergeben. Die 
anliegenden „Bemerkungen bezüglich der Ermittelung des Aschengehalts von Mehl und Kleie“ sind vor- 
kommendenfalls den Chemikern zur Berücksichtigung mitzutheilen. Nach Maßgabe dieser Bemerkungen ist 
bis auf Weiteres Mehl zur Abschreibung vom Zollkonto oder zur Ertheilung eines Einfuhrscheines zu- 
zulassen, sofern der Aschengehalt bei Weizenmehl höchstens 2,p/31 Prozent, bei Roggenmehl höchstens 
1,856 Prozent beträgt, und ist Kleie ohne vorgängige Denaturirung zollfrei abzulassen, wenn der Aschen- 
gehalt bei grober Weizenkleie mindestens 6,936 Prozent, bei feiner Weizenkleie mindestens 5,231 Prozent und 
bei Roggenkleie mindestens 4,99 Prozent beträgt. 
Bei der Abfertigung von Mehl aus Hartweizen sind die Typen nicht in Anwendung zu bringen. 
Derartige Fabrikate sind vielmehr stets für sich zu prüfen, in. Zweifelsfällen ist ein technisches Gutachten einzuholen. 
  
Anleitung 
zur Prüfung von Mehl und Kleie auf trockenem und nassem Wege (Pekarisiren). 
  
Das von dem Ungarn Pekär erfundene Verfahren der Mehlprüfung (das sogenannte Pekarisiren) 
beruht darauf, daß bezfeane Unterschiede der Mehle am besten hervortreten, wenn man die Proben 
naß macht. . 
In vereinfachter Weise läßt sich das Verfahren folgendermaßen ausführen: 
Man läßt sich ein oder einige Brettchen aus Rothbuchen= beziehungsweise 
einem anderen harten Holze machen von etwa 22 cm Länge, 10 cm Breite und 
7 mm Dicke. An dem einen Ende kann das Brett der Bequemlichkeit wegen in 
einen Handgriff auslaufen, wie beifolgende Figur zeigt; doch ist das nicht unbedingt 
erforderlich. Das Holz tränkt man zweckmäßig durch Ueberpinseln mit etwas Leinöl- 
firniß, und damit dieser besser einzieht, erwärmt man das Holz ein wenig: Ist es 
¾¼ natürlicherrocken, so kann es benutzt werden. 
Größe. Man lege von der zu untersuchenden Probe ein Häufchen, etwa 2 Thee- 
löffel voll, auf das Brett, bilde daraus ein kleines Rechteck, lege ein Blatt starken, 
glatten Papiers (am besten starkes Schreibpapier, Velinpapier oder glatter Karton) 
darauf, drücke mit einem flachen Lineal auf das Papier, entferne dann das letztere 
und beschneide mit einem größeren Messer oder einem Falzbeine die Kanten, so daß 
man ein scharf umschriebenes Rechteck von etwa 5 cm Länge, 3 cm Breite und 3 mm 
Höhe erhält. 
Hat man eine Type Mehl zur Hand, so entnimmt man derselben eine gleiche 
  
  
  
Menge, verfährt ebenso und schiebt das aus ihr gebildete Rechteck auf dem Brette 
vorsichtig an das erste. Sind mehrere Proben zu untersuchen, so wird mit den 
anderen ebenso verfahren. 
Wenn alle Rechtecke nebeneinander liegen, legt man ein Stück mehrfach zu- 
sammengefaltetes, glattes Papier oder ein Stück glatten Karton auf und drückt mit 
dem Lineal auf alle zugleich, damit alle Rechtecke gleich hoch werden. Erforderlichen- 
falls muß man, wenn dadurch die äußeren Ränder etwas undeutlich oder schräge 
geworden sein sollten, sie noch einmal beschneiden. 
Hat man als Type kein wirkliches Mehl, sondern nur eine lithographirte Abbildung (eventuell 
eine solche Abbildung auf Karton geklebt), so legt man diese wie etwa einen Dominostein neben die Recht- 
ecke aus Mehl. « 
 
	        
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