Volltext : Württembergische Geschichtsquellen. Neunter Band. (9)

1282  —1283.  25

98.  1282.  23.  Februar.  Binzwangen.  Walter  von  Ingstetten
rerkauft  mit  Zustimmung  seines  Weibes  und  seines  Sohnes  Walther
all  seine  Güter  in  Binzwangen  mit  Zubehör  an  Heiliykreuztal  um
19  m.  s.  Menger  Gewicht.

5  WUB.  VIII,  334.

99.  1282.  15.  März.  Am  Kirchhof  zu  Hundersingen  (O.  Riedlingen).
  Dietrich  von  Baumburg  verkauft  seinen  Leibeigenen  Werner
von  Binzwangen  genannt  des  Stülzen  sun  an  Heiligkreuztal  um
1  ®  Konstunzer.

10  WUB.  VII,  340.

100.  1282.  26.  September.  Mengen.  Ritter  Eberhard  von
Jungingen  beurkundet,  dass  ihn  die  Frauen  von  Heiligkreuztul  mit
2  ®  5  s.  Konstanzer  entschädigten  für  das  Eigentum  an  einem  Teil
der  con  Konrad  dem  Gerber  verkauften  Güter  in  Andelfingen,  ge-15

  nannt  dez  Cinsmaisters  güt.

WUB.  VIII,  364.

101.  1282.  24.  November.  Villingen.  Abt  Albert  von  Reichenau
heurkundet,  dass  mit  seiner  Zustimmung  Wolfgang  von  Waldsee  dem
Eberhard  von  Jungingen  und  Johann  von  Rinkenburg  all  seine  von

2%  Reichenau  zu  Lehen  gehenden  Güter  vermacht.

WUB.  VIII,  370.

102.  1283.  Um  den  29.  Mei.  Zwiefalten  zeigt  dem  Bischof
Elerhard  von  Konstanz  den  Verkauf  der  seinem  Kloster  minder
nütsen  Güter  in  Kalkreuthe  und  Ostrach  an  Salem  um  12  m.s.  an,

3  bittet  diesen  Verkauf  zu  genehmigen  und  überweist  die  12  m.».  an
Heiliykreuztal  für  die  um  120  ®  Haller  gekauften  Güter  in  Fainhansen
  (Wanhusen)  und  Hayingen.

WUB.  VIII,  397.  REC  2580.

103.  1233.  6.  November.  Riedlingen.  Graf  Eberhard  ron
30  Wurtstein  tritt  all  seine  Rechte  auf  den  an  Heiligkreuztal  verkauften
Hof  zu  Hayingen,  genannt  des  Mors  hoff  ans  Kloster  ab,  verpflichtet
sich  unter  Verpfändung  all  seiner  Habe  zu  rechter  gesetzlicher  Büryschuft
  von  der  Übergabe  dieses  Briefes  an  bis  Weihnachten  und  von
da  noch  5  Jahre;  ferner  jedes  Anrecht  auf  die  übrigen  an  Heiliy-35
  kreuztal  verkauften  Güter,  auf  die  2  Höfe  in  Fainhausen  (Fainhusen)
und  den  Hof  in  Hayingen,  genannt  des  graven  hoff  mit  allem  Zubehör
  um  14  ®  Haller.
WURB.  VIII,  423.