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Endlich wird noch bemerkt, daß die Verkäufer von Fleischspeisen, welche bei deren
Zubereitung zum unmittelbaren Genusse mit Nachlässigkeit zu Werke gehen und dadurch
veranlassen, daß die Verzehrer durch Ansteckung mit Trichinen Schaden an Leben und
Gesundheit erleiden, sich einer Bestrafung aussetzen.
Stuttgart, den 24. September 1868.
Fleischhauer.
Des Finanz-Departements.
Des Finanz-Ministeriums.
Bekanntmachung, betreffend die Errichtung eines Nebenzollamts I. Classe in Spaichingen.
Nachdem Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 30. v. M.
die Errichtung eines Nebenzollamts I. Classe mit bedingtem Niederlagerecht zu Spaichingen,
in Unterordnung unter das Hauptzollamt Friedrichshafen, gnädigst genehmigt
haben, wird solches unter dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die
Funktionen dieses Amts zunächst auf die Controle des nach der Schweiz zu Messen
und Märkten, so wie zum ungewissen Verkauf ausgehenden Leders, ferner auf die Erledigung
von Begleitscheinen I. für Leder, das aus der Schweiz eingeführt wird, beschränkt
bleiben.
Stuttgart, den 3. Oktober 1868.
Renner.
Berichtigung.
In der Bekanntmachung der Ministerien der auswirtigen Angelegenheiten und der Finanzen, ketreffend
die Erweiterung des Gebiets des deutschen Zoll= und Handelsvereins, Reg. Blatt S. 480 fl.
sind nachstehende Druckfehler zu berichtigen:
Seite 481 Linie 1. statt Pimow ist zu lesen Pinnow;
„ „ „ 2. „ Prorez „ „ „ Phrorep;
„ „ „ 18. „„ Finkenwerder, Blumensand ist zu lesen Finkenwerder-Blumensand.
Geroruct dei G. Hasselbrink.