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Ortsübliche Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter,
festgestellt auf Grund des §. 8 des Gesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter
(Reichs-Gesetzblatt 1892 S. 385).
Veränderunge - Machmeis
zu den Veröffentlichungen im Central-Blatt für das Deutsche Reich Jahrgang 1892, Nr. 53
Beilage, Jahrgang 1893 Nr. 52.
Nach den Mittheilungen der Landesregierungen zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt.
Abgeschlossen am 27. Dezember 1894. Im Folgenden sind die Lohnsätze für alle Theile eines Bezirks nach-
gewiesen, auch wenn die Veränderung nur für einen Theil desselben stattgefunden hat.
Ortsüblicher Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter,
festgestellt für Personen im Alter von
Bezirkee. über 16 Jahren unter 16 Jahren
männliche weibliche männlicheweibliche
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Königreich Preußen.
Regierungsbezirk #nigeberg 1 . 1
Stadtkreis Königsberg . . . . . .. 2 -—
Regierungsbezirk Marienwerder.
Kreis Flatow 5
a) Stadt Flatowv. 1 50 — 75 75 — 60
bt. Kaimmmm 1125S80 10
e) Krojanke 11 30 1 —— 60 — 50
d4) -Bandsburg 1 60— 85— 50— 650
e) DZempelbunrg 1 25 — 75 85— 65
f) der übrige Theil des Kreises . 120I—60—50——40
Regierungsbezirk Lieguitz.
Kreis Lauban:
a) Stadt Lauban .... ...1401——80—60
b) der übrige Theil des Kreises .... ..«.115«——75—50—40
Regierungsbezirk Merseburg.
Kreis Naumburg: I
a) Stadt Naumburg . .2—i;1—1 20—90
b) der übrige Theil des Kreises 1 80 1 — 90 — 80