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CTentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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Bu betiehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 21. Juni 1895. Ör 25.
Inhalt: 1. Kousulat.Wesen: Ernennungen; —Ermächtigung beamten zur Verordnung, betreffend die Tagegelder rc.,
.. , vole.Junt1875....-......207
zur Vornahme von Civilstands-Akten; — Exeguatur- 4. Zoll. und Steuer-Wesen: Ergänzung der Aus-
Ertheilng Seite 205 führungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetz vom 31. Mai
2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs 1891 sowie der Besummungen über die Zuckerstatistik; —
vom 1. April 1895 bis Ende Mai 18995. 206 Titelverleihung an einen Stations-Kontrolor 213
3. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verzeichniß der Reichs- 5. nusers Ausweisung von Ausländern aus dem
1. Kon fsulat Wesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Richard Spennemann an
Stelle des auf seinen Antrag ausgeschiedenen bisherigen Konsuls Deneys zum Konsul in Baku (Ruß-
land) zu ernennen geruht. !4
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Lucien Canaud an Stelle des
auf seinen Antrag ausgeschiedenen Konsuls Pellevoisin zum Vize-Konsul in La Rochelle zu ernennen geruht.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs
den Oberförster Adolph
und
den Kaufmann Max Schiffer
zu Vize-Konsuln in Bacau beziehungsweise in Roman (Rumänien) zu ernennen geruht.
Dem Kaiserlichen Vize-Konsul Humbert in Constantinopel ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom
4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des
dortigen Kaiserlichen General-Konsulats die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen
von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer,
vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem zum niederländischen General-Konsul mit dem Amtssitz in Hamburg ernannten Herrn Eduard
Gleichman ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.
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