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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
.......“. —— 2
Zu betiehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen.
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 18. Oktober 1895. 6 42.
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ermächtigungen zur Vor- Staaten des deutschen Zollvereins und der Republik
nahme von Ciollstands-Akten; — Todesfall. Seite 363 Chiill. 364
2. Handels= und Gewerbe-Wesen: Kündigung des Freund- 3. Polizei-Wesen Ausweisung von Ausländern aus dem
schafts-, Handels= und Schiffahrtsvertrages zwischen den Reichsgeeietttt: 364
1. Kon fulat= Wesen.
Dem Kanzler des Kaiserlichen Konsulats in Alexandrien, Vize-Konsul Gabriel ist auf Grund des 8. 1
des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den
Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung ertheilt worden, in Fällen der Abwesenheit oder Behinderung
des Kaiserlichen Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen,
mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen
und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem Vize-Konsul Humbert, der den beurlaubten Vize-Konsul in Smyrna vertritt, ist auf Grund des
§. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den
Amtsbezirk des Konsulats in Smyrna und für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung ertheilt worden,
bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter
deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von
solchen zu beurkunden.
Der Kaiserliche Konsul John S. Darling in Nassau, New-Providence (Bahamas-Inseln) ist gestorben.
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