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C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur Darlegung der
Befähigung gefordert wird.
b. Realschulen.
Königreich Preußen.
Berlin: 1 Neunte Realschule.
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Michaelistermin 1895.
. Real-Progymnasien.
Königreich Preußen.
Wandsbek: Das mit dem Gymnasium verbundene Real--Progymnasium ist zu Michaelis 1895 eingegangen.
d. Höhere Bürgerschulen.
Großherzogthum Hessen.
Dieburg: Höhere Bürgerschule (##Realschul-Abtheilung und Progymnasial-Abtheilung).
Anmerk. Die Anerkennung hat für beide Abtheilungen rückwirkende Kraft bis zum Oster-
termin 1895.
e. Andere öffentliche Lehranstalten.
Königreich Preußen.
Flensburg: K Landwirthschaftsschule (verbunden mit Ober-Realschule).
Privat-Lehranstalten.—
Königreich Preußen.
Danzig: Die Handels-Akademie unter Leitung des Dr. Otto Völkel ist im Laufe des Jahres 1895 ein-
gegangen.
St. Goarshausen: 1 Erziehungs-Institut (Institut Hofmann) des Dr. Gustav Müller (früher Karl Harrach).
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Michaelistermin 1895.
Lauterberg a. Harz: 1 Höhere Privat-Knabenschule des Dr. Paul Bartels.
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Ostertermin 1895.
Königreich Sachsen.
Dresden: ## Real-Abtheilung der Lehr= und Erziehungs-Anstalt des Pastors a. D. Johannes Friedrich
Ludwig Prinzhorn (früher Ernst Böhme).
Großherzogthum Hessen.
Offenbach a. Main: 1X Goetheschule des Dr. Pius Sack.
Anmerk. Die Verleihung der Berechtigung hat vorläufig nur bis zum Michaelistermin
1897 einschließlich Geltung.
Herzogthum Anhalt.
Ballenstedt: Progymnasiale-Abtheilung (Privat-Progymnasium) des Instituts des Dr. Otto Wolterstorff.
Berlin, den 9. November 1895.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Schroeder.
Z *x) Die nachfolgenden Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer unter Leitung eines
Regierungs-Kommissars abgehaltenen Entlassungs-Prüfung ausstellen, sofern für diese Prüfung die Prüfungsordnung von der
Aufsichtsbehörde genehmigt ist.
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